Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt während BV und Ende der ersten Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gehalt während BV und Ende der ersten Elternzeit

MicheleMchr

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Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe sie können mir ein bisschen Licht ins dunkel bringen. Ich habe meine Tochter im Februar 2020 entbunden. Meine Elternzeit habe ich für 24 Monate angemeldet bis Februar 2022. Ich würde ab September 2021 wieder Teilzeit arbeiten gehen. Mein Vollzeit Vertrag bleibt aber ja bestehen und würde ab Februar 2022 ganz normal wieder beginnen. Wenn ich jetzt im November 2021 erneut schwanger werde, werde ich direkt ins BV geschickt. Jetzt meine Frage. Hier gibt es ja die Lohnfortzahlung. Sagen wir ich bekomme im Teilzeitmodus 1000€ Netto. Das BV würde ja ca. von November 2021 bis ca. Juli 2022 gehen. Bekomme ich dann bis Februar 2022 im BV das Teilzeitgehalt als Lohnfortzahlung und ab Februar dann mein Vollzeitgehalt? Weil der Teilzeit"vertrag" ja nur während der Elternzeit gilt, diese läuft dann ab Februar 2022 aus, danach wird mein Vollzeitvertrag ja wieder ganz normal aktiviert. Ich hoffe ich konnte das verständlich rüberbringen und freue mich auf eine Antwort. Vielen Dank.


Dojii

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Ja genau so ist es. Im BV bekommst du das, was du ohne BV auch bekommen würdest. Am Anfang also Teilzeitgehalt und ab Ende deiner Elternteilzeit dann das Vollzeitgehalt. Bedenke aber, dass der Arbeitgeber jederzeit das Recht hat, dich auf einen sicheren (anderen) Arbeitsplatz umzusetzen, wenn er einen findet (bei gleicher Bezahlung natürlich).


mellomania

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es ist nur dann richtig, wenn du nach der elternzeit auch, was die betreuung des ersten kindes angeht, vollzeit arbeiten könntest. du kannst nicht vollzeit anmelden, das bv nutzen, kind ist aber nicht betreut und du könntest nur tz weiterarbeiten. von daher zählt, was du für NACH der teilzeit schriftlich als weiterarbeiten fixierst. und das richtet sich, ohne bv, nach der betreuung des kindes. und wenn dieses nur teilzeit betreut ist, könntest du auch nur teilzeit arbeiten, und erhälst auch nur teilzeitgehalt im bv


MicheleMchr

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Nach der Elternzeit würde ich dann wieder Vollzeit arbeiten müssen. Alleine für das Elterngeld von Kind zwei. Aber super. Dann ist es so wie ich mir das gedacht hab. Im BV bis Februar 2022 das Teilzeitgehalt und ab März 2022 dann das Vollzeitgehalt. Auch wenn ich nicht schon wieder Vollzeit gearbeitet habe?


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