Mitglied inaktiv
Hallo, bin in einer sehr verzwickten Lage. Ich bin geschieden und habe aus der Ehe eine 6-jährige Tochter. Nun möchten mein jetztiger Lebensgefährte und ich heiraten und haben uns entschieden, meinen Mädchennamen als Ehenamen zu nehmen. Meine Tochter möchte natürlich genauso heißen wie ich. Habe dann mit meinem Exmann gesprochen, und er lehnt natürlich ab. Auch die Alternative, dass meine Tochter meinen Geburtsnamen als Zusatz bekommt, untersagt er. Noch haben wir das gemeinsame Sorgerecht, was aber bald verhandelt wird, und ich sehr wahrscheinlich das Alleinige bekommen werde. Kann da auch ohne die Zustimmung entwas unternommen werden? Es ist ja nicht so, als würde meine Tochter den Namen meines Lebensgefährten bekommen. Danke schon im Voraus! LG Sandra
Hallo, da stehen die Chancen schlecht. Wenn, dann nur gerichtlich. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich kann die Tochter dann den Doppelnamen führen. Da sieht das gesetz vor. Welche begründung liefert der vater, warum das Kind von vater und Mutter nicht auch die Namen von Vater und Mutter tragen sollte? Gru8ndsätzlicvh kann die verweigerte Zustimmung des vaters durch eine richterliche Entscheidung ersetzt werden. Dann muß deine Tochter eben klagen. ist ihm das lieber? Du kannst ihm ja sagen, wenn er ganz auf blöd macht, und dem Kompomiß nicht zustimmt, dann nehnmt ihr alle den Namen deines Freundes an ;-) Wenn ihr klagt, dann müsste ihr aber gute Argumnete liefern, warum es dem Kindeswohl absolut dient, Deinen namen zusätzlich zu führen, und warum es schädlich wäre, weiterhin wie der Vater zu heißen... Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo Desiree, er hat mich heute angerufen, dass er grundsätzlich etwas dagegen hat. Ist bei ihm Prinzipsache. Er versucht mir zu schaden, wo es gerade geht. Hat er sich zum Lebensziel gemacht. Und an seine Tochter denkt er dabei gar nicht!!
Mitglied inaktiv
Lass Dich nicht irre machen... Wenn Du ihn das nächste Mal sprichst, sag ihm einfach, er möge doch schon mal bitte tzu sparen anfangen, denn so ein Prozeß könnte teuer werden... Nicht mehr und nicht weniger. Ist doch SEIn Geld, daß er da rausschmeißt. Und wenn er kerine begründung außer "Prinzip" liefern kann: Umso besser! Legt Euich eine gute begründung zurecht und geht zun Standesamt,. Die fragen dann nochmal bei ihm nach. Dann hat er nochmal die Chance.... Mein Mann hat das durch, sein Sohn heißt jetzt anders.... Ich weiß also wovon ich rede... Viele Grüße Désirée
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