Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe gerade in eurem Newsletter erfahren, das die gesetzlichen Krankenkassen die Geburt im Geburtshaus zahlen müssen, auch ohne Versorgungsvertrag.Meine (Technikerkrankenkasse) hat das grede abgelehnt mit dieser Begründung.Können Sie mir sagen welches Urteil das genau war und von wann, dannn würde ich noch mal um Erstattung bitten mit dem Hinweis auf dieses Urteil. Kann ich sonst noch etwas tun ? Danke ! Suse
Liebe Suse, bitte fragen Sie bei der Redaktion nach, dort kann man Ihnen diese Auskünfte geben. N. Bader
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?