Hallo Frau Bader,
folgender Sachverhalt: meine Tochter geht seit 2021 in die Krippe. Sie ist im Dezember 2022 3 Jahre alt geworden.
Ich habe dort einen Platz von 7 - 16Uhr.
Nun wurde wegen Personalmangel die Betreuungszeit ab Januar 2023 auf 7 - 14:30Uhr reduziert.
Ich und mein Mann arbeiten jeder 40 Std./Wo.
Nun müssen wir unsere Arbeitszeiten kürzen um die ausfallende Betreuungszeit aufzufangen.
Steht uns Verdienstausfallentschädigung wegen Nichterfüllung des Vertrages zu?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
von
Jenny@1986
am 06.12.2022, 21:38
Antwort auf:
Ganztagsplatz von 9 auf 7,5 Std. reduziert
Hallo,
das ist leider tatsächlich ein Problem. Die Politiker versprechen vollmundig, dass man einen Anspruch nach Bedarf hat, also nach dem Arbeitsvertrag, in der Praxis lässt sich das jedoch meistens nicht umsetzen, weil es an Personal und anderen Dingen fehlt. Das ist aber nicht Ihr Problem.
Schreiben Sie die Gemeinde an, weisen auf das Problem hin und fordern Sie auf, Ihnen noch in diesem Jahr eine Lösung anzubieten. Ansonsten drohen Sie damit, Schadensersatz wegen Verdienstausfall geltend zu machen. Schreiben sie nicht zu freundlich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.12.2022
Antwort auf:
Ganztagsplatz von 9 auf 7,5 Std. reduziert
Hallo,
1. Steht dazu etwas im Vertrag?
2. Wer ist der Träger?
3. Das ist leider momentan der Normalfall. Vier Wochen Vorlauf, um Dinge zu regeln, ist da wirklich noch gut. Mein Kollege erfährt montags, was dienstags von der Betreuungszeit her los ist. Von daher: Wie lange soll denn die Reduzierung wirksam sein? Könnt ihr Überstunden anhäufen? Gibt es Familie, Babysitter, die helfend einspringen können?
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 06.12.2022, 21:44
Antwort auf:
Ganztagsplatz von 9 auf 7,5 Std. reduziert
Einen rechtlichen Anspruch hast du auf eine Betreuung gemäß dem, was dein Arbeitsvertrag verlangt.
Tatsächlich kann sich aber die Kita natürlich kein personal aus den Rippen schneiden.
Solange Eltern das aber einfach hinnehmen und irgendwie privat regeln, finanziell Abstriche in Kauf nehmen etc, besteht auch kein Grund für die Stadt, Gemeinde etc wirklich Gas zu geben.
Daher würde ich defintiv dazu raten -a m Besten mit anderen Eltern zusammen - dem Träger mitzuteilen, dass man im Falle der Kürzung den Verdienstausfall geltend machen werde.
Aber erst mal nachgucken, was im Vertrag steht - wenn da irgendeine Klausel drin ist, die solche Änderungen bei entsprechendem Vorlauf erlaubt, habt ihr eh Pech und müsst es hinnehmen.
Und falls ihr Verdienstausfall geltend machen wollt bzw. damit droht - eine Rechtsschutz wäre dann gut. Sonst wird´s sicher eher teuer oder bleibt bei einer Androhung, die ihr aber nicht durchziehen könnt, weil zu teuer.
von
cube
am 07.12.2022, 09:21
Antwort auf:
Ganztagsplatz von 9 auf 7,5 Std. reduziert
der vertrag hat damit wenig zu tun, cube.
der rechtsanspruch auf betreuung gemäß den arbeitszeiten besteht gegenüber der kommune. mit der hat man keinen vertrag. dieser anspruch ist nicht vertraglich sondern gesetzlich geregelt.
sprich: die kita kann mglw. die vertraglichen betreuungszeiten senken. aber die kommune muss das rein gesetzlich auffangen. wie sie das macht ist ihr problem.
von
WonderWoman
am 07.12.2022, 10:28
Antwort auf:
Ganztagsplatz von 9 auf 7,5 Std. reduziert
Hallo,
habe ich gerade durch Zufall gesehen:
https://www.spiegel.de/panorama/bildung/verwaltungsgerichtshof-mannheim-eltern-haben-anspruch-auf-kita-platz-auch-bei-personalmangel-a-a10f4a95-3e10-40ae-b90a-f13acaef7fd1
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 08.12.2022, 18:05