Beautyholic
Sehr geehrte Frau Bader, Ich kehre am 29. APRIL nach zwei Jahren Elternzeit zurück. Davor hatte ich eine 25 Stunden Stelle mit täglichen Arbeitszeiten von 8.30h bis 13h. ( Vetrag ist unbefristet) Jetzt will der Arbeitgeber meine Arbeitszeit kürzen auf 22 Stunden und meine Stunden auf 15.00 bis 18.30h aufteilen. Das macht er weil er möchte das ich freiwillig kündige und er weiß DAS ich für die Abendstunden keine Betreuung habe. Kindergarten geht max. bis 16.30h. Muss ich mir das gefallen lassen? Grüße
Hallo, ich würde auf jeden Fall die Elternzeit um das dritte Jahr für längeren, an ihrer Arbeit ändert das nichts und sie haben Kündigungsschutz. Ansonsten darf er die Zeiten nicht einfach kürzen. Ob er veranlassen darf, dass Sie jetzt nachmittags arbeiten hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag steht. Liebe Grüße NB
peekaboo
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Beautyholic
Die 25 Stunden stehen im Vertrag.
Mitglied inaktiv
Das kommt einer Änderungskündigung gleich und diese Kündigung wäre NACH der Elternzeit mit der üblichen Kündigungsfrist möglich. Zunächst aber hast du einen Anspruch auf den ursprünglichen 25 Std. Vertrag. Wenn aber keine Arbeitszeiten festgelegt wurden, dann soll der AG nach billigem Ermessen beide Interessen (seine und deine) gegeneinander abwägen.
Mitglied inaktiv
Mein Rat, verlängere die EZ! Und zwar dringend. Dabei auch den Wunsch nach TZ innerhalb der EZ mitteilen. Vorteil 1, dein AG kann dich nicht kündigen. den solange Du in EZ bist - und das gilt unabhängig davon ob du in dieser arbeitest oder nicht, darf er Dir nicht so einfach kündigen. Und bis zu 30 Std die Woche darfst Du innerhalb der EZ arbeiten, mit 25 Std für deine "normale" stelle bist du also eh drin. Vorteil2, wenn Dein Ag ablehnt dir bei den Arbeitszeiten entgegen zu kommen oder ihr euch nicht einigt werdet, dann kannst Du solange wie Du dich in EZ befindest auch woanders arbeiten. Da deine Kinderbetreuung gesichert ist, würdest Du für die zeit bis zu einen anderen Job findest, auch ALG1 bekommen. davon ab muss Dein AG auch begründen warum und weshalb er keine geeignete TZ-Stelle hat. Ob du danach wieder zu Deinem Ag zurück kehrst oder endgültig kündigst weil der andere Job dir besser gefällt bleibt dir dann ja überlassen. So oder so, die Arbeitsstunden darf dein AG aber nicht einseitig kürzen. Du hast ein Anrecht auf deinen alten Vertrag. Allerdings nur das was auch schriftlich fixiert ist. Und wenn die Arbeitszeiten nicht dort festgehalten worden sind, dann darf darf der AG dich durchaus auch zu den anderen Zeiten einsetzten. Stunden kürzen dagegen ohne deine Einwilligung nicht. Er kann dich aber auch, sobald die EZ vorbei ist, eh kündigen. Klar kannst Du gegen die Kündigung dann vorgehen, solltest Du sogar, aber warum auf das 3te Jahr EZ verzichten wenn dir das etwas mehr Zeit verschafft?
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