Tanja1987!
Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zur Ganztagesbetreuung im Kindergarten von meiner dreijährigen Tochter. Bei uns im Ort gibt es Kindergärten mit Ganztagesbetreuung. Wir haben jetzt nur einen Platz in Regelkindergarten (halbtags ohne Mittagessen) bekommen und müssen somit privat nach weiterer Betreuung schauen. Die Gebühren sind in allen Kindergärten identisch, so dass wir uns bei voller Berufstätigkeit beider Eltern benachteiligt fühlen. Darf so etwas sein? Gleichzeitig bekommen Eltern Plätze im Kindergarten mit GT-Betreuung, die nicht arbeiten, nur weil Geschwisterkinder dort sind. Können wir uns irgendwie beschweren ? Gesetzlich steht uns nur ein Halbtagesplatz zu soweit ich recherchiert habe…
Hallo, Sie haben Anspruch nach Ihren Bedürfnissen (Arbeitszeiten). Wenden Sie sich an die Gemeinde und drohen Sie mit Schadensersatzforderungen, wenn Ihnen ein entsprechender Platz nicht zugewiesen wird. Liebe Grüße NB
Pamo
Es steht euch ein Betreuungsplatz nach Bedarf zu und nicht nur halbtags. Sprecht nochmal mit der Gemeinde/zuständigem Jugendamt.
Tanja1987!
Hallo Pamo, vielen Dank für deine Antwort. Kannst du mir ggf. Sagen wo das steht. Die Gemeinde sagt immer, dass mein Rechtsanspruch erfüllt wäre und die eben keinen Platz in den anderen Kindergärten haben. Ich hab angeboten, dass meine Tochter bei einem freien Platz im nächsten Jahr wechselt ( was nicht schön für das Kind ist) aber das lehnen sie aus pädagogischen Gründen ab. Mich ärgert eben die Ungleichheit und dass es dafür keine Begründung gibt, außer dass Geschwisterkinder bevorzugt werden. Dazu ist es für meine Tochter nicht schön wenn neben den Kindergarten noch eine weitere Betreuung dazu kommt. Von unserem finanziellen Mehraufwand will ich gar nicht sprechen.
WonderWoman
nein, gesetzlich steht euch ein platz "nach individuellem bedarf" zu. steht in § 24 sgb 8. ich habe das kürzlich für eine mandantin in einer kommune durchgefochten. ich habe für sie die kosten der reduzierung der arbeitszeit (lohnausfall) berechnet und beansprucht. plötzlich war ein platz nach bedarf da. alternativ kannst du auch die kosten der zusätzlichen betreuung einklagen. ich würde das nehmen was höher ist. evtl. wäre anwaltlicher rat und/oder das erstellen eines entsprechenden briefs durch einen anwalt hilfreich. so ein anwaltsschreiben kann man schwer ignorieren. falls ihr es selber machen wollt: frist setzen nicht vergessen!
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