Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneute Rückfrage bei Bedarf an Ganztagesbetreuung ab 1. Lebensjahr

Frage: Erneute Rückfrage bei Bedarf an Ganztagesbetreuung ab 1. Lebensjahr

Lovebird

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Liebe Frau Bader, besten Dank für die Rückmeldung zu meiner Frage bzgl. des Anspruchs auf eine Ganztagesbetreuung (siehe https://www.rund-ums-baby.de/recht/Bedarf-Ganztagesbetreuung-Kita_235416.htm). Eine Rückfrage habe ich noch. Wir werden uns bei der Gemeinde melden und unseren Bedarf dort frühzeitig melden, sodass entsprechend reagiert werden kann. Ggf. besteht die Möglichkeit auf eine einvernehmliche Regelung mit der Nachbargemeinde uns unser Kind kann dort in die Ganztagesbetreuung kommen. Ansonsten könnte die Gemeinde auch prüfen, die Öffnungszeiten der Kitas zu erweitern, sodass Mi. bis Do. eine Ganztagesbetreuung sichergestellt werden könnte. Sollte beides nicht möglich sein, würden dass wir eine Kombination aus Kita und privater Betreuung (bspw. über eine Tagesmutter) anstreben. Unsere eigenen Recherchen haben ergeben, dass wir ab dem 1. Lebensjahr einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung haben. Da beide Elternteile in Vollzeit arbeiten, muss die Kommune die ganztägige Betreuung im Umfang von bis zu 45 Stunden ermöglichen. --> Insofern das über die Kita Öffnungszeiten in der Gemeinde nicht abgedeckt werden kann, können wir uns Mehrkosten (für eine Tagesmutter/ein AuPair) bzw. im "worst case" meinen Verdienstausfall von der Kommune erstatten lassen. Können Sie das bestätigen? Danke für Ihre Rückmeldung vorab.


Lovebird

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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!


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