Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Früheres Nettogehalt bei vorzeitiger Beendigung der Eltermzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Früheres Nettogehalt bei vorzeitiger Beendigung der Eltermzeit?

janaay

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich momentan noch bis 24.07.2018 in Elternzeit. Wenn ich diese aufgrund einer weiteren Schwangerschaft vorzeitig beende, weil eine Mutterschutzfrist beginnt, erhalte ich ja für die Mutterschutzzeit mein früheres Nettogehalt, das ich vor der ersten Mutte Schutzfrist bekommen habe. Gilt dies auch, wenn ich während der Elternzeit als Minijobberin bei einem anderen Arbeitgeber tätig bin? Oder erhalte ich in diesem Fall dann für meine neue mutterschutzfrist nur das minijobgehalt? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.


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