janaay
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich momentan noch bis 24.07.2018 in Elternzeit. Wenn ich diese aufgrund einer weiteren Schwangerschaft vorzeitig beende, weil eine Mutterschutzfrist beginnt, erhalte ich ja für die Mutterschutzzeit mein früheres Nettogehalt, das ich vor der ersten Mutte Schutzfrist bekommen habe. Gilt dies auch, wenn ich während der Elternzeit als Minijobberin bei einem anderen Arbeitgeber tätig bin? Oder erhalte ich in diesem Fall dann für meine neue mutterschutzfrist nur das minijobgehalt? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
Hallo, nein, das VZ Gehalt Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Folgende Frage: Ist die seit dem 1.1.04 deutlich geringere Bemessungsgrenze für das Erziehungsgeld (30.000.- Euro Netto für Verheitratete mit einem Kind) unumstößlich, oder gibt es "Möglichkeiten" für Betroffene, deren Kind nach dem 1.1.04 geboren wurde und die mit ihrem Einkommen nach alter Regelung Erziehungsgeld erhalten hätten, nach neuer nun ...
Mein Freund würde gerne einen Monat Elternzeit nehmen. Er bekommt einmal im Jahr eine Tantieme ausgeschüttet. Wird diese mit ins Nettogehalt gerechnet? Vielen Dank im Voraus. Fitnessyogini
Sehr geehrte Frau Bader, Bei der Berechnung des Elterngeldes wird ja der durchschnittliche Nettolohn der letzten 12 Monate herangezogen. Bei meinem Arbeitgeber gibt es die Möglichkeit ein Überstundenkonto aufzubauen, diese kann man entweder abbummeln oder ausbezahlen lassen. Werden ausbezahlte Überstunden für die Elterngeldberechung mit heran ...