Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fristen bei Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Fristen bei Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo zusammen, aufgrund einer verzwickten Situation benötige ich folgende Hilfestellung: Ich bin in einem Unternehmen tätig, gesetzlich versichert und schwanger. Ich werde das Unternehmen zum 31.5.2011 -per Aufhebungsvertrag - aber verlassen. Mein Mutterschutz endet aber erst grundsätzlich zum 6.6.2011. Danach möchte ich zwei Jahre in Eltenzeit gehen. Aber wie gehe ich da weiter vor ? Muss ich mich für diese restlichen 6 Tage "arbeitslos" melden ? Und dann beim Arbeitsamt Elternzeit beantragen ? Und wie sieht das finanziell aus ? Danke für Eure Antworten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, reden Sie mit der KK - normalerweise zahlen die bis zum Ende des Mutterschutzes komplett. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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aber Du bekämest doch Elterngeld und der Vater des Kindes ist auch für Dich unterhaltspflichtig. Sollte das Geld hinten und vorne nicht reichen habt Ihr evtl. Anspruch auf Sozialhilfe. LG Peeka


Mitglied inaktiv

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..erstmal Danke für die Antwort. KK zahlt tatsächlich bis zum Ende. Und was mache ich dann ? Bin dann ja nicht mehr berufstätig. Wo "beantrage" ich dann Eltenzeit ? Beim Arbeitsamt ? Und wie ist dann die Berechnung des Elterngeldes ? Immernoch die letzten 12 Gehälter ? Danke nochmal.


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