MR1212
Guten Abend Ich bin nach dem Tod von Vati in eine Erbengemeinschaft geraten (seine Geschwister ) durch eine Immobilie der Großeltern . Diese EG verlangen jetzt Geld für Friedhofsgebühren für 18 Jahre von uns. Im Familiengrab liegen Opa Oma und Vati (in der Reihenfolge ) . Rechnungen laufen auf einen Sohn der Großeltern / dem Bruder unseres Vaters. Müssen wir da mit bezahlen ? Ich hoffe sie können mir helfen , Danke
RUB
Felica
Hier ist nur RuB - rund um das Baby. Fr. Bader wird das also nicht beantworten. Ich kann dir aber aus eigener Erfahrung sagen, ja müsst ihr. Kann aber ja nicht so viel sein wenn ihr so viele seit. Ihr habt ja auch dafür das Erbe erhalten. Ob das sinnvoll war die Immobilie aber derartig aufzuteilen andere Frage. Wenn da schon die üblichen Kosten für den Todesfall Probleme machen ist Streit ja schon vorprogrammiert. Davon ab, für die Bestattungskosten hätte so oder so jemand von euch aufkommen müssen. Derjenige kann sich dann das Geld von den Erben wiederholen, was scheinbar gerade passiert. Du hattest im Vorfeld die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen bzw hast es noch wenn der Tod noch keine 6 Wochen her ist. Allerdings hieß das auch das du alles den Erben zurück gibst was du bekommen hast vom Erbe. Denek dran, es werden noch weitere Kosten für das Haus auf dich zukommen. Ein Haus kostet Unterhalt. Im Gegenzug wirst du Anspruch haben auf eine finanzielle Erstattung durch zB Mieteinnahmen oder Nutzungsengeld. Lass dich am besten von einem Anwalt direkt beraten.
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