Mitglied inaktiv
Hallo, da ich über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene, bin ich freiwillig versichertes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Wie sieht das in so einem Fall im Erziehungsurlaub aus mit der Beitragszahlung ? Ich bin nicht verheiratet. Irgendein Paragraph im SGB V sagt, solange Erziehungsgeld bezogen wird, wäre man beitragsfrei versichert, ohne eine Unterscheidung in freiwillig und pflichtversichert zu treffen. Wenn Beiträge zu zahlen sind, wonach richten diese sich dann ? Was passiert, wenn ich dann während des Erziehungsurlaubs arbeite ? Bin ich dann pflichtversichert ? Leider habe ich bis jetzt keine Auskunft darüber bekommen können. Vielen Antonie
Mitglied inaktiv
Ich bin auch freiwillig versichert, da ich die Grenzen überschreite. Ich habe mich bei meiner KK erkundigt: Im Erziehungsurlaub wird man beitrags-frei gestellt. Sollte man im EU arbeiten ist man dann pflicht-versichert, wenn man die Grenzen nicht mehr erreicht. LG Andrea
Mitglied inaktiv
bei der barmer muß ich als freiw. gesetzl. vers. den mindestbeitrag (ca. 300dm inkl. pflegevers.) zahlen. wenn ich wieder arbeite im EU, werde ich pflichtvers. sein, da unter grenze (teilzeit) anke
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