Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsurlaub und krankenversicherung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsurlaub und krankenversicherung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich bin im Erziehungsjahr und bekomme kein Erz-Geld, da mein Freund zu viel verdient. Binn ich dennoch krankenversichert ? Und wie ist das wenn: ich werde wahrscheinlich im September einen aufhebungsvertrag unterschreiben und bin dann ja 3 monate gesperrt wegen arbeitslosen geld . Bin ich da versichert oder was mache ich dann. Danach werde ich ja denn AL geld bekommen und wieder krankenversichert sein. Danke pic


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, EU ist unabhängig von EG, man ist immer im EU pflichtversicher, wenn man es vorher war. Wenn Sie gesperrt sind, erhalten Sie ab dem 2. Mo. KK beitragsfrei, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo PIC ! Also wenn Dein Beschäftigungsverhältnis weiter besteht also nur ruht, dann bist Du auch weiter versichert. Auch wenn Du kein Eurziehungsgeld beziehst. Wichtig ist nur das Dein Arbeitsverhältnis nicht endete. Wenn Du nun aber kündigen wirst oder wie auch immer, dann musst Du Dich Familienversichern bei Deinem Mann. Lieben gruss Nancy


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