Erziehungsurlaub und Krankenversicherung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erziehungsurlaub und Krankenversicherung

Hallo, ich bin derzeit noch in der 30.SSW und werde vorraussichtlich Ende Mai meine Zwillinge zur Welt bringen. Danach möchte ich drei Jahre in Erziehungsurlaub gehen. Ich bin nicht verheiratet, lebe mit meinem Freund aber zusammen. Er ist Lehrer und verbeamtet. Jetzt haben wir uns schon ausgerechnet daß wir höchstwahrscheinlich keinen Anspruch auf Erziehungsgeld haben werden. Meine Frage ist: bin ich in diesen drei Jahren des EU trotzdem beitragsfrei versichert (ich bin pflichtversichert bei der BEK) oder müssen wir vom Gehalt meines Freundes meinen Krankenkassenbeitrag bestreiten (Ein anderes Einkommen wird es ja erst mal nicht geben). Ich hab mal irgendwo gehört daß man nur beitragsfrei weiterversichert wird wenn man Erziehungsgeld bezieht.....??? Vielen Dank: LG- Melly

Mitglied inaktiv - 11.03.2001, 11:35



Antwort auf: Erziehungsurlaub und Krankenversicherung

Liebe Melly, nein, man ist nicht auf jeden Fall beitragsfrei versichert. Nur dann, wenn man selber Pflichtmitglied war und nur in der Zeit des Bezuges von EG. Die DM 100.000 Grenze bezieht sich übrigens auf Netto. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2001



Antwort auf: Erziehungsurlaub und Krankenversicherung

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Mitglied inaktiv - 11.03.2001, 15:25



Antwort auf: Erziehungsurlaub und Krankenversicherung

Fragt bei der KK Deines Freundes wegen einer Familienversicherung nach, zumal er verbeamtet ist und es daher sicher etwas anders läuft. Die geben Euch dann eine richtige und sichere Auskunft. Pflichtversichert warst bzw. bist Du ja. Also erfüllst Du schon mal diese Vorraussetzung. Ich hab übrigens auch nur Anspruch auf Erziehungsgeld bis Ende des 6.Lebensmonats unseres Kindes, welches wir Ende März "erwarten", trotz der neuen Einkommensgrenzen ( bei Ehepartnern und eheähnlichen Gemeinschaften: die ersten 6 Lebensmonate 100.000 DM jährlich netto, ab 7.Lebensmonat Einkommensgrenze 32.200 DM jährlich netto). Ab dann lass ich mich bei meinem Mann beitragsfrei mitversichern (Techniker KK). Auch unser Kind wird bei ihm mitversichert. Grüsse Cathi

Mitglied inaktiv - 13.03.2001, 18:41



Antwort auf: Erziehungsurlaub und Krankenversicherung

Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag, der während der Mutterschutzfrist ausgelaufen ist. Aus diesem Grunde bin ich nur noch bis zum Ende des Erziehungsgeldes bei meiner KK beitragsfrei versichert, Frau Bader hat also recht, dass beitragsfrei versichert das nicht immer gilt!!! Am besten bei der KK nachfragen. Mein Mann ist bei der Bundeswehr und da fällt die Familienversicherung auch weg. Sollte ich also nach 2,5 Jahren (in Thüringen) noch im ErzUrlaub bleiben wollen, dann bin ich auch nicht mehr beitragsfrei versichert und ich müsste mich freiwillig versichern. LG Silvana

Mitglied inaktiv - 13.03.2001, 19:46



Antwort auf: Erziehungsurlaub und Krankenversicherung

... da sie so unter meinem Re: angeordnet wurde, siehe Antwort an Kasimir. Wahrscheinlich sollte man solche Fragen hier nicht stellen, weil diese Dinge sehr differenziert gesehen werden müssen und hier meisst nur Pauschalantworten gegeben werden können. Solche Sachen würde ich immer direkt mit der entsprechenden Stelle (KK oder Amt, etc.) klären. Cathi

Mitglied inaktiv - 14.03.2001, 11:25



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