Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Freistellung

Frage: Freistellung

juschi

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Hallo, ich arbeite in der Kinder und Jugendhilfe, bin nun mit dem 3. Kind ganz am Anfang der SS. Sobald ich es meinem Arbeitgeber sage, stellt er mich frei. Von meiner Seite aus würde ich gerne noch so lange wie möglich arbeten, zudem möchte ich vor der 12. Woche noch nichts sagen. Gibt es eine Frist bis zu welchem Zeitpunkt ich den Arbeitgeber informieren muss in solch einem Fall? Ich arbeite zudem freiberuflich nebenher. Gibt es da etwas zu beachten? Danke und Gruß


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie müssen es noch nicht mitteilen. Zu beachten ist, dass ein neues MuSchG sich in näherer Zukunft ändert - der Ag kann jetzt nicht einfach ein Bv aussprechen. Er muss eine Gefährdungsprüfung vornehmen u möglichst umsetzen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du musst den AG informieren, sobald Du etwas aus den Mutterschutzrichtlinien beanspruchen willst. Ansonsten gibt es keine Verpflichtung den AG überhaupt zu informieren. Im Zweifelsfall würde ich dann auch nochmal mit dem AG reden, denn seit diesem Jahr sollen Leute ja wenn irgendwie möglich noch mehr beim Arbeitgeber verbleiben und nicht mehr pauschal gleich ins BV geschickt werden. Eventuell gibt es eine Stelle, bei der du weiter arbeiten kannst, auch wenn du schwanger bist. Das wäre ja in deinem Sinne (weiter arbeiten). LG Lilly


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