peekaboo
Hallo Frau Bader, Sie schrieben weiter unten, daß 3 Jahre EZ zustehen würden. Wie komme ich dann auf 5 Jahre? War das mal? LG Peeka
Hallo, Nein. Man kann ja pro Kind bis zu zwölf Monaten aufheben. Das macht bei zwei Kindern zwei Jahre. 3 + 2 =5. es ging aber bei der Frage darum, wie lange ein Anspruch besteht. Diesen hat man nur drei Jahre. Die weiteren zwei Jahre gehen nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt, also hat man darauf keinen Anspruch. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Jahr 1 - Elternzeit für Kind A Jahr 2 - Elternzeit für Kind A Jahr 3 - Elternzeit für Kind B Jahr 4 - übertragenes Jahr für Kind B Jahr 5 - übertragenes Jahr für Kind A Zwar hat man pro Kind 3 Jahre. Die muss man aber bis zum 3. Geburtstag genommen haben! Und pro Kind lässt sich nur 1 Jahr über den 3. Geburtstag hinaus übertragen. Daher kommt man bei Zwillingen bis zum Jahr 5. Bei Drillingen bis zum Jahr 6... Gruß Sabine
IngoAC
Moin, die Rechnung mit den 5 Jahren stimmt. ABER der Übertragung der Elternzeit kann (MUß nicht) der Arbeitgeber zustimmen. LG Ingo
peekaboo
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