Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frau Bader. Ich habe eine wichtige Frage. Und zwar habe ich meinen Job aus gesu

Frage: Frau Bader. Ich habe eine wichtige Frage. Und zwar habe ich meinen Job aus gesu

Ivuska

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Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe eine wichtige Frage. Und zwar habe ich meinen Job aus gesundheitlichen Gründen gekündigt. Da ich ihn nach eine Verletzung nicht mehr ausüben dürfte. Kurz nachdem ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben habe habe ich festgestellt dass ich schwanger bin. Eigentlich war eine Umschulung geplant. Doch es lief anders. Aufgrund von Komplikationen war ich dann bis zu Ende der Schwangerschaft Schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben. Ich habe eine 2 Jährige Elternzeit beantragt da mir klar war dass ich in meinen alten Job sowieso nicht zurück darf.Nach diesen 2 Jahren wollte ich mir eine entsprechende Ausbildung oder Studium suchen. Die Elternzeit endet im Februar 2019.Doch uns sind alle Reserven ausgegangen und da ich mein Elterngeld gesplittet habe, bekomme ich sehr wenig.Fast das Minimum was es gibt..Nun bin ich am überlegen dass ich die Elternzeit abbreche und ich mich arbeitslos melde. Mein Fall läuft über die deutsche Rentenversicherung. Laut meiner Vorgeschichte. Also nicht der Arbeitsamt sondern die Deutsche Rentenversicherung ist für mich zuständig. Da ich aber wie schon erwähnt habe 2 Jahre zu Hause geplant habe, habe ich einen Krippenplatz natürlich erst ab Februar 2019. Kann ich mich da trotzdem jetzt schon arbeitslos melden und meine Familie und Freunde betreuen mein Kind bis Februar?Finde natürlich nicht sofort einen passenden Platz. Vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ohne AG keine EZ. Und EZ u Arblosrngeld schliessen auf Ch aus, insbesondere, wenn die Kinderbetreuung nicht gewährleistet werden kann. Es geht dann nur TZ mit anteiligem ArbGeld1. Liebe Grüße NB


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