ferhat06
Hallo Frau Bader, meine Frau hat Ihren Wohnsitz in Frankreich, ist in Frankreich fest angestellt und zahlt Ihre Steuern in Frankreich. Mein Wohnsitz ist in Deutschland und ich habe meine Arbeit in Deutschland und zahle hier meine Steuern. Das Baby wird in Deutschland geboren. Termin ist der 10.03.2016 Wie sieht es mit Anspruch auf Muttergeld aus? Wie sieht es mit Elterngeld für den Vater aus? Wie sieht es mit Elternzeit von Vater her aus? Wieviel Monate habe ich Recht auf Vaterschaftsurlaub wenn meine Frau nur die gesetzlichen 2 Monate nimmt? Meine Frau wird 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt laut französischem Gesezt freigestellt auf Mutterschaftsurlaub.
Hallo, MG: nein, aber stöbern Sie mal bei www.mutterschaftsgeld.de EG: wenn das Kind nicht in D lebt u auch hier nie lebte, nein EZ: s.o. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit