babylu_13
Hallo Frau Bader, ich bin Beamtin im gehobenen Dienst (A10) und seit der Geburt meiner Tochter im September in Elternzeit. Da die Betreuung nach einem Jahr noch nicht geklärt ist, habe ich vorsichtshalber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Ich bin zur Zeit weiterhin privat krankenversichert, meine beiden Kinder auch. Momentan kann ich die Versicherung durch mein Elterngeld weiter finanzieren. Ich bekomme ja auch noch einen Zuschuss in Höhe von 31 € monatlich. Nach dem Elterngeldbezug habe ich ja kein Einkommen mehr, soweit ich weiss kann ich mich während der Elternzeit auch nicht über meinen Mann gesetzlich versichern oder? Ich bin wirklich etwas ratlos, wie ich in dem Fall die Kosten von knapp über 200 Euro monatlich tragen soll. Was gibt es da für Möglichkeiten? Kann ggf. eine Klage auf Übernahme der Krankenkassenkosten durch meinen Dienstherren Sinn machen? Oder kann ich irgendwie doch in der gesetzlichen Versicherung familienversichert werden? Eine kleine weitere Frage hätte ich noch: Sollte ich in der Elternzeit erneut schwanger werden, kann ich diese dann für den Mutterschutz unterbrechen und bekäme ich dann in der Zeit nochmal mein altes Gehalt oder erhalte ich in diesen 14 Wochen garkeine Leistungen? Die Sache mit den Krankenkassenkosten macht mir schon wirklich Sorgen, vorallem wenn ich noch ein weiteres Kind bekommen sollte, was ich gerne würde, würde das Elterngeld in Höhe von 375 € ja auch dann fast komplett für die Versicherung drauf gehen. Ich hoffe Sie können mir einen Rat geben. Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe
Hallo, nein, ich kenne da keine Möglichkeit. Wenn Sie wieder schwanger werden, können Sie am Tag vor dem Mutterschutz die vorherige EZ beenden. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Nein, es gibt keine Möglichkeiten. Du bzw ihr müsst die Krankenversicherung selber zahlen. Elternzeit müssen auch Beamte sich leisten können. Wenn euer Geld nicht ausreicht, geh wieder arbeiten. (Wenn du das nicht willst, musst du dir dein A10-Gehalt vorher besser einteilen, damit du später weiter kommst) Ja, wenn du wieder schwanger wirst, kannst du zum neuen Mutterschutz die EZ unterbrechen (auch wenn es in euerer Landesverordnung noch nicht stehen sollte). In der Zeit bekommst du dein altes Gehalt und Urlaub (es sei denn, du hättest dann schon eine Vereinbarung getroffen zB nach der EZ nur noch Teilzeit zu machen. Dann bekämst du nur Teilzeitgehalt). Ja, wobei ein Kind ja noch nicht so teuer in der Versicherung ist und du nicht plötzlich von 200 auf 375 Euro steigst. Wenn du dir wegen dem Geld Sorgen machst, geh ...und vor allem bei A10...zwischen den Geburten wieder arbeiten! Gruß Sabine
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