TinaTuna
Liebe Frau Bader, Wie ist es ich habe ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen weil der Arbeitsplatz die Mutter und das Kind gefährdet.( da arbeite ich als Angestellte). Ich habe aber einen Maklerschein, dürfte ich nebe das Beschäftigungsverbot Wohnungen vermieten oder verkaufen? Ich darf nicht arbeiten,nicht weil es mir sehr schlecht geht,sondern wegen die Gefährdung beim Arbeitsplatz. Ich weiss nicht,wie es aussieht,ob das gehen würde?
Hallo, das geht. Liebe Grüße, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beendigung Teilzeit während Mutterschutz
- Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2