Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

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Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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drea1986

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Hallo Fr.Bader, es würde mich mal interessieren wie das läuft wenn man in der Schwangerschaft die Arbeit verliert also was man an Geld bekommt bzw woher? Und wie sieht es dann aus wenn man im Berufsverbot seinen Job verliert,würde das auf das gleiche kommen? Lg,Andrea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden. Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter. Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Und damit endet auch der Bezug von beitragsfreier KK – wenn Sie nicht ArbGeld II erhalten. 2.Schauen Sie mal hier (da stehen auch interessante Urteile, die die Arbämter ja nicht beachten sollen) http://www.arbeitsagentur.de/nn_169620/nn_164878/zentraler-Content/E-Mail-Infos/Dokument/E-Mail-Info-2010-11-23.html Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Da ist zu erst einmal die Frage warum Du Deinen Job verlierst. Denn als Schwanger bist Du praktisch unkündbar. Du kannst Deine Arbeit nur verlieren wenn Du kündigst, Dein Vertrag befristet ist und ausläuft oder wenn der Betrieb in Insolvenz geht und seitens der Aufsichtsbehörden der Kündigung zugestimmt wird. Wenn Du selbst kündigst, bekommst Du erstmal 3 Monate gar nichts, weil Du eine Sperre vom Arbeitbeitsamt bekommst. Danach bekommst Du ALG1 so Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst (und so Du Anspruchsberechtigt bist - also lange genug gearbeitet hast). Im Mutterschutz vor der Geburt bekommst Du kein ALG1 sondern nur das Mutterschaftsgeld der KK (so Du gesetzlich versichert bist) (13€/Tag). Der Anspruch auf ALG1 ruht in dieser Zeit. Nach der Geburt bekommst Du im Mutterschutz das Geld von der KK (so Du gesetzlich versichert bist) und das Elterngeld. Wenn Dein Vertrag ausläuft, dann verhält es sich genauso wie wenn Du selber kündigst, nur ohne die Sperre. Wenn Du rechtens gekündigt wirst, hängt das sehr von den Bedingungen ab. Grundsätzlich verhält es sich dabei wie wenn Dein Vertrag ausgelaufen wäre, jedoch werden Abfindungen oder Sonderleistungen erstmal auf das ALG1 angerechnet. Ob Du normal gearbeitet hast, oder im Beschäftigungsverbot warst ist meines Wissens nach vollkommen egal. LG Sabine


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