Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

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Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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drea1986

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Hallo, ich habe meine Tochter am 29.11.2010 zur Welt gebracht und gehe ab Mai diesen Jahres wieder arbeiten. Meine Frage, ob ich nun Anspruch habe auf den kompletten Jahresurlaub oder nur Anteilig gerechnet ab Mai? LG,Andrea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB


drea1986

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Muss dazu sagen das ich da noch in der Elternzeit bin also dann Teilzeit für 30 Stunden arbeiten gehe..


desireekk

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Urlaubsanspruch besteht für jeden Monat, der nicht voll in die Elternzeit fällt. Also bei Dir ab Mai. Dann eben anteilig nach tagen in der TZ. Noch vorhandener Resturlaub aus der VZ wird auch auf die TZ-Zeit umgerechnet. Blöd, ist aber so .-( Viele Grüße Désirée


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