Mitglied inaktiv
Hallo! Ich bin leider seit einer woche plötzlich alleinerziehend. mein sohn ist 2,4 jahre alt. ich mußte sehr schnell ausziehen und konnte zum glück bei meinen eltenr unterkommen, aber die wollen von mir miete haben. nun muß ich die zeit, bis mein sohn 3 ist und in kiga gehen kann leider mit sozialhilfe überbrücken, d aich niemanden habe, der auf ihn aufpassen könnte. ich habe also keinerlei einkommen, außer dem kindergeld, dem mindestunterhalt von 177 euro und evt. dem bundeserziehungsgeld (da sich erst beantragen muß). meine finanzielle lage ist dramatisch, da ich keine ersparnisse habe. das sozialamt sagte mir aber, daß ich keinesfalls mietzuschuß bekommen würde, da es meine eltern sind. die haben aber bereits einen mietvertrag mit mir gemacht und wollen monatlich 600 dm haben. kann ich das nirgendwo wenigstens teilweise bekommen? ich hatte mal gehört, daß es schon möglich ist. ich verstehe mich nicht sonderlich mit meinen eltern, bin aber froh erstmal hier bleiben zu dürfen, da ich die kaution für eine eigene wohnung zz nicht aufbringen könnte. der umzug wa rerstmal teuer genug. vielen dank für ihre antwort! liebe grüße.
Liebe Ina, 1. EG gibt es nur bis zum 2. Geb., vielleicht gibt es in Ihrem BuLand LandesEG 2. Der KV muss Ihnen bis zum 3. Geb. des Kindes Unterhalt zahlen, wenn Sie wegen dem Kind eine Arbeit aufgegeben haben und er genug verdient. Lassen Sie sich bei einem Anwalt beraten (beim Amtsgericht kann man einen Beratungsschein beantragen, dann zahlt der Staat bis auf ca. 15 € die Kosten) 3. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und Miete zahlen, sehe ich nicht ein, wieso das nicht angerechnet wird, nur weil es Ihre Eltern sind. MLassen Sie es sich schriftlich geben und legen Sie Widerspruch (Rechtsmittelbelehrung) ein 4. Ansonsten erhalten Sie sicherlich Sozialhilfe Gruß, NB