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Hallo, der Sohn (5 Jahre) meiner Freundin hat eine leichte Blutgerinnungsstörung und deshalb oft blaue Flecken. Nun haben die Erzieher im Kindergarten eine Anschauung durch das Jungendamt bewirkt obwohl sie von seiner Blutgerinnungsstörung wußten. Der Junge mußte sich in einem Raum vor 4 Erwachsenen bis auf den Schlüpfer ausziehen. Die Mutter wurde nicht informiert, sie war bei der Anschauung auch nicht dabei. Sie hat es zufällig von ihrem Sohn erfahren. Darf das Jugendamt eigentlich ohne das Wissen der Eltern und ohne die Anwesenheit der Eltern solche Anschauungen durchführen? Meine Freundin denkt nun über eine Anzeige nach. Vielen Dank für ihre Hilfe, die Kinder meiner Freundin werden wirklich mit viel Liebe erzogen Daniela
Hallo, das ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Wenn es mein Kind wäre würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen. Wegen Verletzung der Menschenwürde. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Also ich persönlich finde,das sie die Mutter zumindest direkt danach hätten informieren müssen. Sorry,aber bei all dem,was derzeit in Deutschland in der Richtung abgeht finde ich das "Anschauen" ansich nicht schlecht,nur danach hätte umgehend informiert werden müssen!!! Viele Kinder könnten noch leben,wenn die Behörden eingegriffen hätten und hinter die Fassade kann nunmal keiner gucken.
Mitglied inaktiv
Hallo, im großen und ganzen gebe ich dir recht. Aber der Kleine ist fix und fertig. Ich hoffe, dass er das schnell vergisst. Ich finde, das die Eltern informiert werden müssen und auch bei der Anschauung dabei zu sein haben. Daniela
Mitglied inaktiv
Jep,da gebe ich Dir auch Recht. Ist ein schwieriges Thema. Vielleicht sind die Ämter derzeit soooo sensibilisiert,dass sie von gar nicht handeln auf sofort und unüberlegt handeln gekommen sind. Auch nicht richtig und für den Lütten bestimmt ein Schock. Mal sehen,was Frau Bader dazu sagt. Schönen Abend noch...
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