Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zum BV

Frage: Frage zum BV

Tami05

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, wann bekommt denn der AG wenn er Im BV das Gehalt zahlen muss immer das Geld von der Krankenkasse zurück ? Ist es am Ende der Ss ( Geburt) oder schon am Anfang sobald das erste BV -Geld gezahlt wurde ? Würde mich interessieren. Danke für ihre Rückmeldung Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Die Erstattung durch die Krankenkasse wird nach § 2 Abs. 2 Satz 1 AAG auf Antrag des Arbeitgebers erbracht. Die Erstattung ist zu gewähren, sobald der Arbeitgeber Arbeitsentgelt nach § 3Abs. 1 und 2 und § 9 Abs. 1 EFZG (gilt für das U1-Verfahren) oder Arbeitsentgelt nach § 18 MuSchG oder den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 Abs. 1 MuSchG (gilt für das U2-Verfahren) gezahlt hat, frühestens nach Eingang des Erstattungsantrags. Der Erstattungsanspruch wird demnach mit jeder Zahlung des Arbeitsentgelts fällig, auch wenn der Entgeltfortzahlungszeitraum noch nicht abgelaufen ist. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.