Sternchen200
Meine Frage ist hane einen Hauptjob in der Bäckerei und einen nebenjob. Den nebenjob habe ich bis Ende Dezember dann wurde er gekündigt er war unter 450 und bei der knappschaft nun meine frage kriege ich nur von hauptjob das mutterschaftgeld da ja das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht
Hallo, der Hauptjob besteht noch? Wieso sollten Sie da kein MG bekommen? Liebe Grüße NB
chrissicat
Mutterschaftsgeld bekommst du von der Krankenkasse, 13€ pro Kalendertag. Vom Arbeitgeber (deinem Hauptarbeitgeber) bekommst du den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Von deinem MiniJob-Arbeitgeber bekommst du nichts mehr da das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht. Du schreibst das Arbeitsverhältnis wurde gekündigt. Von wem gekündigt? Von dir oder vom Arbeitgeber? Auch bei einem Minijob hast du während der Schwangerschaft Kündigungsschutz. Wann ist denn ET?
Sternchen200
Der Vertrag ist ende dezember ausgelaufen
Sternchen200
Am 13.3.2017 bin ich ausgezählt
Die letzten 10 Beiträge
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit, Kind 2 und Kind 3
- Elternzeit bei 2 Kindern (Überschneidung?)
- Aufenthaltsbestimmungsrecht fuer den Vater, wie sind da die Chancen?
- Elterngeld
- Beschäftigungsverbot + Mutterschutz in Finnland
- Beschäftigungsverbot bei erneuter Schwangerschaft während Teilzeit in Elternzeit
- Umgang
- Jugendamt
- Elterngeld