Cojote
Hallo Frau Bader, ich musste jetzt meinen Job kündigen. Und habe per mail eine Bestätigung bekommen wo drin steht“Wir gewähren die Inanspruchnahme des Resturlaubes bis zum 30.6.2018. Sollte der Resturlaub nicht ausreichen, stellen wir Sie unter Fortzahlung Ihrer Bezüge frei“. Heißt das ich bin unter vollem gehalt frei gestellt bis vertragsende? Vielen dank im voraus.
RUB
cube
Wäre es nicht am einfachsten und sichersten, du fragst deinen AG wie er das meint?
bellis123
Für mich heißt es genau das. Ein persönliches Gespräch kann aber sicherlich nicht schaden. ;-)
Die letzten 10 Beiträge
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit
- Alleine Reisen