Rose22
Sehr geehrte Frau Bäder, Ich erwarte Anfang September mein zweites Kind. Et ist der 1.9.17. Nun habe ich schon eine Tochter vom 15.11.2014! Steht mir der Geschwisterbonus zu? Ich dachte nein weil die ersten zwei Monste gibt es ja Mutterschaftsgeld und danach erst Elterngeld!? Nun habe ich im Internet aber irgendwie etwas anderes gelesen! Was ist denn nun richtig? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Hallo, ihnen steht der Geschwisterbonus bis zum dritten Geburtstag des ersten Kindes zu. Wenn Sie in diesen Monaten jedoch nur das Mutterschaftsgeld bekommen, weil das Elterngeld verrechnet wird, spielt dies in der Praxis keine Rolle. Liebe Grüße NB
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Ich beantrage das Elterngeld für mein zweites Kind (vor. Geburtstermin 14.10.2016). Mein erstes Kind ist am 14.12.2014 geboren. Beim Ausfüllen des Antrags sind mir zum neuen "elterngeld plus" einige Unklarheiten aufgefallen für die ich leider noch keine Antwort im Internet finden kann und da wir beruflich in den USA sind kann ich auch leider nic ...
Hallo, Ich habe für meine Tochter bis Mitte 2014 Elterngeld gekriegt. Vor ein paar tagen habe ich, für mein Sohn ein SBA mit GdB 50, rückwirkend zum 01.2014 erhalten. Ist es möglich rückwirkend, den Geschwisterbonus, für 2014 zu bekommen. Mit freundlichen Gruß
Liebe Fr Dr. Bader, Ich habe eine Frage zum Geschwisterbonus beim neuen Elterngeld plus. Anfang des Jahres kommt unser 3. Kind auf die Welt, die Geschwister werden 4 und 2 Jahre alt sein. Nun rechnet mir der Elterngeldrechner folgendes aus: -für 1 Jahr: 300.- Elterngeld + 75.- Geschwisterbonus = 375.- pro Monat. -elterngeld plus für 24 Monate ...
Hallo, ich beziehe aktuell den Mindestsatz an Elterngeld+Geschwisterbonus (375 Euro)- nun möchte ich bei meinem AG vorübergehend auf 450 Euro Basis arbeiten, wobei ich maximal ca. 180 Euro monatlich verdienen werde. Muss ich das der Elterngeldstelle melden? Oder ist es egal, weil ich aktuell nur den Mindestsatz+Geschwisterbonus beziehe? LG
hallo, mein neuer Mutterschutz beginnt 18.7.2017 wann beantrage ich genau die Elternzeit: 1: am 18.7 / oder am 17.7? Habe noch 3 Wochen Urlaub von , vor der ersten Geburt: 2: Urlaubsauszahlung möglich? Geschwisterbonus: 3 Wo und wann wird das beantragt, was muss beachte twerden beim alter des ersten KInds? Danke für die Antworten
Hallo, meine Frau hat ihren Bescheid über Elterngeld erhalten. Wir haben drei Kinder, die Älteste wird im August 2018 das 6. Lebensjahr vollenden. Da sie sich das Elterngeld über 24 Monate auszahlen lässt, erhält sie ab dem 16. Anspruchsmonat keinen hälftigen Geschwisterbonus, da die Älteste dann das 6. Lebensjahr vollendet hat und die Mittlere ...
Hallo Fr. Bader, ich hätte eine Frage zum Geschwisterbonus. Wir haben zwei Kinder, eins ist 8 Jahre und eins 1 Jahr. Wir bekommen in einem halben Jahr unser 3. Kind. Steht uns beim Elterngeld der Geschwisterbonus zu? Oder bekommen wir keinen, weil unser Ältester über 6 ist? Vielen Dank und freundliche Grüße! Waldi79
Guten Tag zusammen, Ich habe, wie bei meinem großen auch, das elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen. Allerdings ist mir jetzt aufgefallen, dass er Geschwisterbonus auch gesplittet, aber nur ein Jahr gewährt wurde. Kurz zur Erläuterung: Mein Großer ist am 05.01.2015 geboren und der Kleine am 05.01.2017. Der Große wird nun also 3. Hätte ich basis ...
1.Kind geb. Ende 7/17. 2. Kind ET Mitte 2/19. EZ 1.Kind ist vom 1.-19. Monat (EG-plus).AG wurde bereits darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt, dass die EZ zum Mutterschaftsbeginn 2.Kindes endet. Das EG-plus soll per Einmalzahlung im Januar ausgezahlt werden (18.+19.Monat). Noch ist das nicht durch. EG-Stelle stellt sich da quer. Das neu ...
Hallo, das habe ich im Internet gelesen. Mehrlings- und Geschwisterbonus Den Mehrlingsbonus in Höhe von 300 Euro je Mehrling bzw. 75 Euro je Geschwisterkind erhalten Eltern in jedem Fall, die Zuschläge werden also nicht auf die Ermittlung von Sozialleistungen angerechnet. Verstehe ich das Richtig, Geschwisterbonus wird auf Sozialleistunge ...
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