Elterngeld Ausklammerung Monate - Geschwisterbonus

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld Ausklammerung Monate - Geschwisterbonus

1.Kind geb. Ende 7/17. 2. Kind ET Mitte 2/19. EZ 1.Kind ist vom 1.-19. Monat (EG-plus).AG wurde bereits darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt, dass die EZ zum Mutterschaftsbeginn 2.Kindes endet. Das EG-plus soll per Einmalzahlung im Januar ausgezahlt werden (18.+19.Monat). Noch ist das nicht durch. EG-Stelle stellt sich da quer. Das neue EG berechnet sich doch aus Monate 13.-17. (Mutterschaftsbeginn 2.Kind) -> 0-Runde - ca.5 Monate. Die übrigen 7 Monate wird doch der Mutterschutzlohn 2.Kind, Mutterschutzlohn vor Geburt 1.Kindes (gesamt 12 Wochen) + 4 Monate vor der Zeit vom vorgeburtlichen Mutterschutzlohn 1.Kind genommen. Nun lese ich öfter, dass 14 Monate ausgeklammert werden. Wann ist das so? KM ist verheiratet. KV hat den 5. und 12. Monat EZ genommen mit EG Bezug (falls von Bedeutung). Wenn 14 Monate ausgeklammert werden hätte das in diesem Fall finanzielle Vorteile für die KM. Nur ist das wirklich so? Aktuell sieht es so aus (mit nur 12 Monate Ausklammerung), dass sie 400€/mtl. weniger EG als beim 1.Kind hat. Wie berechnet sich der Geschwisterbonus? Pauschal 75€ bis zum 3.Geburtstag vom 1.Kind?

von Ani123 am 03.12.2018, 21:05



Antwort auf: Elterngeld Ausklammerung Monate - Geschwisterbonus

Es wird max bis zum 14. LM des älteren Kindes ausgeklammert. Bei Basiselterngeld, das man ja nur bis einschließlich des 12. LM bekommt, werden dann auch nur diese 12 Monate ausgeklammert, bei Elterngeld plus eben bis zum 14. LM. Mutterschutz wird auch ausgeklammert. Es werden also die Monate Okt bis Dez als Nullrunden gewertet (Start Mutterschutz im Januar?) und die restlichen 9 Monate von vor dem ersten Kind herangezogen. (September 16 bis Mai 17, wenn mich nicht alles täuscht.) Der Geschwisterbonus beträgt 10% vom EG mind. aber 75€

von -Talia- am 03.12.2018, 23:02



Antwort auf: Elterngeld Ausklammerung Monate - Geschwisterbonus

Es ist schon alles richtig beantwortet, aber wieso stellt sich die Elterngeldstelle quer? Du kannst dein noch Elterngeld Plus jederzeit rückwirkend auf Basiselterngeld umwandeln - also dir in deinem Fall den 18. und 19. Monat sofort auszahlen lassen. Das ist dein Recht und die Elterngeldstelle hat da kein Mitspracherecht.

von Dojii am 04.12.2018, 07:27



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