1.Kind geb. Ende 7/17. 2. Kind ET Mitte 2/19. EZ 1.Kind ist vom 1.-19. Monat (EG-plus).AG wurde bereits darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt, dass die EZ zum Mutterschaftsbeginn 2.Kindes endet. Das EG-plus soll per Einmalzahlung im Januar ausgezahlt werden (18.+19.Monat). Noch ist das nicht durch. EG-Stelle stellt sich da quer. Das neue EG berechnet sich doch aus Monate 13.-17. (Mutterschaftsbeginn 2.Kind) -> 0-Runde - ca.5 Monate. Die übrigen 7 Monate wird doch der Mutterschutzlohn 2.Kind, Mutterschutzlohn vor Geburt 1.Kindes (gesamt 12 Wochen) + 4 Monate vor der Zeit vom vorgeburtlichen Mutterschutzlohn 1.Kind genommen. Nun lese ich öfter, dass 14 Monate ausgeklammert werden. Wann ist das so? KM ist verheiratet. KV hat den 5. und 12. Monat EZ genommen mit EG Bezug (falls von Bedeutung). Wenn 14 Monate ausgeklammert werden hätte das in diesem Fall finanzielle Vorteile für die KM. Nur ist das wirklich so? Aktuell sieht es so aus (mit nur 12 Monate Ausklammerung), dass sie 400€/mtl. weniger EG als beim 1.Kind hat. Wie berechnet sich der Geschwisterbonus? Pauschal 75€ bis zum 3.Geburtstag vom 1.Kind?
von Ani123 am 03.12.2018, 21:05