Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Elternzeit

Frage: Frage zu Elternzeit

Gesichtsnase

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Hallo Frau Bader, Ich sitze gerade an meinem Elternzeitantrag und bin bei einem Thema unsicher. Wenn der ET meines Kindes beispielsweise am 17.05. ist und ich sechs Monate Elternzeit nehme, würde ich ja am 17.11. wieder starten. So gebe ich das dem Arbeitgeber als Termin unter Vorbehalt durch. Wenn der tatsächliche Geburts- Termin jedoch beispielsweise am 10.05. ist, verschiebt sich der erste Arbeitstag entsprechend - ich starte wieder am 10.11., oder? Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es macht mehr Sinn, den ET abzuwarten und dann ein Datum bzgl des Endes einzusetzen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Nur, wenn du die Elternzeit in Lebensmonaten in Anspruch nimmst. Bspw. "Hiermit melde ich an, dass ich ab Geburt meines Kindes (vor. Geburtstermin 17.05.2023) Elternzeit für die ersten sechs Lebensmonate in Anspruch nehmen werde." Nennst du nur fixe Zeiträume, kann das zu Problemen führen.


WonderWoman

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beides ist möglich, wie bereits mehrfach erklärt. wenn du ez "6 monate ab et" beantragst verschiebt sich der starttermin mit dem et. wenn du ez "bis zum 16.11." beantragst verschiebt sich der starttermin nicht mit dem et. wenn du auf jeden falls 6 monate haben möchtest unabhängig vom tatsächlichen et beantragst du variante 1. 2 sätze, supereinfach: "ich beantrage 6 monate elternzeit ab et. der voraussichtliche et ist der 17.5." endegelände. alles was du zusätzlich dazuschreibst verwirrt und führt im zweifel dazu dass man meint du willst option 2.


Gesichtsnase

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Jetzt habe ich das verstanden, danke! Irgendwie hat mich das in dem netten Thread verwirrt.


Gesichtsnase

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Nicht nett, dem anderen thread


Gesichtsnase

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Ich hab beides geschrieben. So: ich nehme ab Lebensmonat x Elternzeit bis monat y. Ich beantrage ab blub Teilzeitbeschäftigung für die Monate so und so. Daraus ergibt sich Mutterschutz von a bis b, Vollzeitelternzeit bis dann und dann und teilzeit da und da. Die Daten sind unter der Annahme, dass das Kind am ET geboren wird und daher kann sich der tatsächliche Tag verschieben. Das tatsächliche Geburtsdatum teile ich zügig mit. So. Den kann ich dann ggf aktualisieren, wenn das Kind da ist, hat man mir gesagt.


MamaausM2

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Vorsicht...... Du willst nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten? Warum meldest du nicht 2 Jahre Elternzeit und dann ab Monat x Teilzeit IN Elternzeit. Vorteil.... Dein ursprüngliche Vertrag bleibt erhalten


Gesichtsnase

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Nene, ich arbeite in der Elternzeit Teilzeit.


Neverland

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Bedenke, deine erste Mitteilung legt dich für 2 Jahre fest. Jegliche Änderung kann der AG ablehnen. Als Mutter musst du die EZ erst eine Woche nach Geburt mitteilen. Bei Geburt um ET. Du darfst ja im Mutterschutz nicht arbeiten, der geht aber mindestens 8 Wochen. 7 Wochen vor Antritt der EZ muss diese dem AG gemeldet werden. Mach dir also nicht den Stress mit den Lebensmonaten, sondern warte die Geburt einfach ab und dann gibst du dem AG die Mitteilung. Du musst wegen der Geburtsurkunde sowieso zu diesem. Er braucht den Nachweis ua für die Sozialabgaben.


Gesichtsnase

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Danke für alle Antworten! Also ich hab mit der Personalerin geredet, die benötigen einen Bescheid vorab mit dem ET. Nach Geburt muss ich denen eine aktualisierten geben. Sie meinte aber jetzt doch, dass die Lebensmonate reichen also viel Lärm um nichts. Vielen Dank allen!


Neverland

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Mit dem Bescheid vorab meinen die sicherlich die Schwangerschaftsbescheinigung vom Arzt. Frage da nach ob die das nicht meinen. Dann druckt der Arzt dir das aus, kosten erstattet dir der AG.


Gesichtsnase

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Ne, die meinen wirklich einen Elternzeit Antrag, damit die halt ungefähr planen können, weil ich etwas komplizierter Elternzeit mache mit Elterngeld Plus und dann noch den Partnernonaten. Sie wollen halt ungefähr wissen, wann ich vorhabe, wie zu arbeiten. Kann ich ja auch verstehen trotzdem danke :)


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