Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Aufenhalt der Kinder

Frage: Frage zu Aufenhalt der Kinder

Rose22

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Ich möchte mit meinen Kindern nächste Woche für 2 Wochen in Urlaub an die Ostsee fahren. Den Kindesvater habe ich gestern darüber informiert, weil er da erst aus dem Urlaub zurück gekommen ist. Er war nicht erfreut darüber, da er sagt er möchte lieber das die Kinder in die Kita gehen als mit mir bzw den Großeltern Zeit zu verbringen. Dazu muss ich sagen, es gibt momentan nur unregelmäßigen Kontakt zum Vater und wir haben das geteilte Sorgerecht. Besuchswochenenden beim Papa gab es seit Ende März keine mehr, weil er das so wollte. Er setzt mich mit allem unter Druck weil er möchte das ich zu ihm zurück komme. Ich kann aber nicht mehr und möchte mich nicht mehr einschüchtern lassen. Naja zu meiner Frage zurück. Die Kinder sollen für 3 Tage alleine bei Oma und Opa dort bleiben, weil ich 3 Tage arbeiten muss. Entfernung wäre einfache Strecke 180 km. Das habe ich dem Kindesvater verschwiegen, da er mir schon so ständig mit dem Anwalt droht. Kann er mir daraus irgendein Strick drehen, falls er das erfahren würde? Meine Eltern übernehmen 1 Wochenende pro Monat ehe die Betreuung der Kinder, da ich dort nachts arbeite. Das war auch so mit dem Jugendamt Anfang des Jahres abgesprochen! Was raten Sie mir in dem Fall? Sollte das alles vor das Familiengericht gehen, würde ich dann schlechtere Karten haben, da ich die Kinder 3 Tage „abgeschoben“ habe? Die Frau von Jugendamt meinte nämlich, das wäre der nächste Schritt weil der Vater sich an keine Abmachungen hält. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, locker bleiben, das ist alles kein Problem und völlig unproblematisch. Dinge, die das tägliche Leben betreffen dürfen Sie alleine treffen und dazu gehört dieser kurze Urlaub bzw auch die Betreuung der Großeltern. Liebe Grüße NB


Julisa

Beitrag melden

Du hast die Alltags-sorge und somit darfst du entscheiden wie und von wem du die Kinder betreuen lässt wenn du arbeitest. Es sei denn der KV hat dir angeboten in dieser Zeit die Betreuung der Kinder zu übernehmen, aber das scheint er ja nicht zu wollen. Von daher müsstest du ihn nicht mal darüber informieren. Und für Urlaub innerhalb von Deutschland brauchst du seine Einwilligung auch nicht. Du müsstest es höchstens mit ihm absprechen wenn in dieser Zeit ein Umgangswochenende läge damit dafür ein Ersatzwochenende gefunden wird, da es diese aber gar nicht gibt kannst du einfach an die Ostsee fahren und müsstest ihn darüber auch nicht informieren. Alles Gute und genieß deinen Urlaub mit den Kids.


desireekk

Beitrag melden

Hallo, Urlaub ist eine Alltagsentscheidung die nicht nachhaltig das Leben der Kinder entscheidet (wie: welche Schule, welches Medikament, etc.). Zumal in deinem Fall wohl nicht mal der Umgang der Kinder mit dem Vater beschnitten wird. Lass ihn "nicht erfreut" sein. Bitte lege Dir ein dickeres fell zu. Aber generell machst Du es schon richtig: kenne Deine Rechte (und die der Kinder), dann kann er dir nix anhaben. Wenn ihm was nicht passt: super dann soll er mit Dir zum Jugendamt! Dort kann ja auch verlässlicher Umgang der Kinder mit ihm festgelegt werden., denn für die Kinder ist verlässlicher Umgang wichtig. Dann kann er dort gerne mal erklären warum er keine Zeit für seine Kinder hat :-) Oder: warum er die Kinder nicht in SEINEN Urlaub mitgenommen hat. Und ob Du die Kinder bei deinen Eltern lassen kannst: Deine Umgangszeit, deine Entscheidung. Die Kids sind im Urlaub und fertig. Der Umgang mit deinen Eltern schädigt nicht das Kindeswohl, also kann man nicht wirklich dagegen etwas finden. Und übrigens, selbst wenn er etwas "nicht will" dann gibt es immer noch das Amtsgericht bei dem Du um Ersetzung seiner Unterschrift bitten kannst. LG D


desireekk

Beitrag melden

Hallo, Urlaub ist eine Alltagsentscheidung die nicht nachhaltig das Leben der Kinder entscheidet (wie: welche Schule, welches Medikament, etc.). Zumal in deinem Fall wohl nicht mal der Umgang der Kinder mit dem Vater beschnitten wird. Lass ihn "nicht erfreut" sein. Bitte lege Dir ein dickeres fell zu. Aber generell machst Du es schon richtig: kenne Deine Rechte (und die der Kinder), dann kann er dir nix anhaben. Wenn ihm was nicht passt: super dann soll er mit Dir zum Jugendamt! Dort kann ja auch verlässlicher Umgang der Kinder mit ihm festgelegt werden., denn für die Kinder ist verlässlicher Umgang wichtig. Dann kann er dort gerne mal erklären warum er keine Zeit für seine Kinder hat :-) Oder: warum er die Kinder nicht in SEINEN Urlaub mitgenommen hat. Und ob Du die Kinder bei deinen Eltern lassen kannst: Deine Umgangszeit, deine Entscheidung. Die Kids sind im Urlaub und fertig. Der Umgang mit deinen Eltern schädigt nicht das Kindeswohl, also kann man nicht wirklich dagegen etwas finden. Und übrigens, selbst wenn er etwas "nicht will" dann gibt es immer noch das Amtsgericht bei dem Du um Ersetzung seiner Unterschrift bitten kannst. LG D


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader ,   Ich habe am Freitag meinen Sohn (9) notfallmässig in die Kinder und jugendpsychatrie gebracht , da er zum wiederholten Male in wutanfällen eine Tür zerschlagen hat. Hierbei äußerte mein Sohn selbst, dass er das endlich in den Griff bekommen möchte nicht mehr so zu reagieren und ich möchte ihm helfen lassen, da ich ...

Guten Tag, ich habe selbst keine Kinder. Mein Partner hat zwei Kinder aus erster Ehe. Die Kinder leben bei der Mutter. Beide Elternteile haben das gemeinsame Sorgerecht. Das Familiengericht hat entschieden, dass der Vater die Kinder holen und bringen soll, weil er "die einzige Konstante" im Leben der Kinder ist.    Die Mutter und der ehemal ...

Guten Tag,  Gestern ist mein Mann ( Indonesier) von mir abgehauen, mit einer Plastiktute, ohne Geld, mit nur einem Tablet, das ohne Strom war und ohne eibe Handy karte, nur mit dokumenten und paar Klamotten in der tute und einer wasserflasche und mit paar Zigaretten. Er meinte er geht zu Fuss von Bremen aus, nach Berlin zum Indonesischen Konsul ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wurde im November 2021 geboren. Danach habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt. Mein Sohn wurde im Oktober 23 geboren. Um Mütterschutzgeld zu erhalten, habe ich vor dem Mutterschutz die Elternzeit vorzeitig beendet. Auch bei meinem Sohn habe ich zwei Jahre Elternzeit. Da ich danach nicht mehr in meinen Be ...

Guten Tag,  folgendes  Mein ex und Vater meiner Kinder 9 und 4monate möchte die Kinder zu sich holen.  Mit den Großen hab oder hatte ich immer diskussion.  Und bevor der kleine genau so wird wie der große möchte er die Kids zu sich nehmen. Er sagt ich bin überfordert was ich nicht finde und meine Kids haben alles was sie brauchen.  Laut Anwa ...

Guten Tag,  folgendes  Mein ex und Vater meiner Kinder 9 und 4monate möchte die Kinder zu sich holen.  Mit den Großen hab oder hatte ich immer diskussion.  Und bevor der kleine genau so wird wie der große möchte er die Kids zu sich nehmen. Er sagt ich bin überfordert was ich nicht finde und meine Kids haben alles was sie brauchen.  Laut Anwa ...

Hallo Frau Bader! Meine Kinder haben gerade (hypothetische) Fragen zum Namensrecht gestellt, und ich hoffe, Sie können sie beantworten. 1. Meine Kinder heißen wie ihr Vater, ich sag mal Grün, ich heiße Grau mit Nachnamen. Ihr Vater heiratet Frau Roth und nimmt deren Namen an. Dürfen die Kinder den neuen Namen des Vaters annehmen (alle ein ...

Hallo  Ich habe 2023 meine 3 Kinder verloren durch in obhutnahme des Jugendamtes.  Nun bin ich in ein anderen Landkreis gezogen und hab nun Angst das dass Jugendamt des neuen Wohnortes mir wegen meiner Vorgeschichte erneut das Kind weg nimmt. Können die das machen oder müssen die sich ein eigenes Bild machen. Wohne jetzt bei der Schwiegermut ...

Hallo ich hab da mal eine dringende Frage.   Und zwar geht es um meine Schwester Sie ist 23 Jahre alt und ist momentan mit ihrem 4. Kind Schwanger und hat Angst das ihr das Kind auch entzogen wird, weil ihre anderen 3 in Pflegefamilien wohnen. Sie hat sich damals Hilfe vom Jugendamt geholt, allerdings war das Ergebnis das Sie belogen wurde, ...

Guten Tag Frau Bader, unsere Kinder sind jedes zweite Wochenende von Donnerstag nach der Schule bis Montag vor der Schule bei ihrem Vater. Leider hat mein Kleiner nun Donnerstag und Freitag (der Große Donnerstag) Training und der Vater bzw. die neue Frau verweigert es den Kindern daran teilzunehmen. Auf Anraten des Jugendamtes war ich nun bei ...