Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader ! Haben Sie meine o. g. Frage überlesen oder benötigt die Antwort aufgrund meiner "vielen Einzelfragen" noch etwas Zeit ? :o) Ich frage nicht nach, weil ich "drängeln" möchte - ich wunderte mich nur eben, daß alle Beiträge davor und etliche danach bereits beantwortet sind, nur meine Anfrage steht noch ohne Antwort da. Nicht daß sie erneut untergeht ... ;o) Lieben Gruß und vielen Dank !
Hallo, habe Sie deshalb übergangen, weil ich noch in verschiedenen Kommentaren etc. geschaut habe. Habe aber nichts wirklich befriedigendes gefunden. Ich müsste mich intensiv in das spezielle Beamtenrecht hineinarbeiten und das sprengt den Rahemen hier! Tut mir Leid - ich würde mich an einen Fachanwalt wenden! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung