Klemmchen78
Beschäftigunsverbot, Ende des befristeten Arbeitsvertrag, Mutterschaftsgeld Hallo Frau Bader, mich beschäftigt aktuell die Frage... Ich bin noch bis Ende September im Beschäftigunsverbot, welches von meinem Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Da mein Vertrag zu Ende September ausläuft, würde ich natürlich nicht übernommen. Mein Mutterschutz beginnt am 15.11.. Ich habe mich soweit schon um alles beim Arbeitsamt gekümmert. Es sind insgesamt 6 Wochen die ich arbeitslos gemeldet bin. Wobei ich auch noch weiter einen Minijob ausübe bis zum Mutterschutz. Nun beschäftigt mich die Frage, ob mir das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse zusteht, obwohl ich in meinem Hauptberuf nicht arbeite und keinen Arbeitgeber habe, bis die Mutterschutzfrist beginnt. Ich danke Ihnen schon mal herzlich für Ihre Antwort. LG Klemmchen78 von Klemmchen78 am 11.09.2017
Hallo, Sie bekommen Leistungen von der KK in Höhe vom ArbGeld 1 Liebe Grüße NB
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