Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fitneßvertrag und SS

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Fitneßvertrag und SS

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich habe einen Fitneßvertrag (12 Monate Laufzeit, wäre jetzt zum 1.3.2007 fristgerecht zum 1.6.2007 kündbar gewesen, habe ich aber nicht gemacht)und bin jetzt in der 33. SSW. Da ich jetzt nicht mehr trainieren kann bzw auch nicht weiß, wann es wieder möglich ist, würde ich gerne das außerordentliche Kündigungsrecht in Anspruch nehmen (Schwangerschaft)-ich habe ein Attest, in dem mir die FÄ die SS bestätigt (aber nicht, daß ich nicht trainieren darf, da ich dachte, SS per se sei ein Grund)-wie verhalte ich mich am besten? Ansonsten müßte ich nämlich weiter bezahlen, und kann die Monate nur beitragsfrei nachholen...ich möchte aber kündigen. Was raten Sie mir? Vielen Dank, peewee


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eine gesetzl. Regelung gibt es dazu nicht. Für Fitnesscenter gab es zu der Problematik eine Vielzahl von Entscheidungen. Nach wohl h.M. wird SS als Kündigungsgrund angesehen, auf der anderen Seite sind autom. Verlängerungen um ein Jahr als zulässig angesehen worden. In der Regel hat der Centerinhaber nach der Satzung das Recht, zu entscheiden, ob er das Verhältnis ruhen läßt oder kündigt. Wenn das Verhältnis ruht muss nach meiner Meinung auch die Zahlung ruhene- ohne Leistung kein Geld. Sonst tragen Sie z.B. das Risiko seiner Insolvenz. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, bei mir war es ähnlich. Ich hatte auch einen Jahresvertrag und bin ss geworden. Habe dann umgehend ein Attest vom FA gezeigt und die Kündigung eingereicht. Das Fitnessstudio hat es so gemacht, und mich für die Zeit der SS *beurlaubt*. Nach der Geburt habe ich dann fristgerecht gekündigt. Das heißt das ich keine Beiträge während der SS zahlen mußte. Ich glaube nur noch einen Monat nach der Geburt, und dann war das Jahr sowieso abgelaufen! LG und ne schöne Rest SS!!!


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