Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Finanzieller Nachteil durch weniger Arbeitsstunden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Finanzieller Nachteil durch weniger Arbeitsstunden

Chrissy0815

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Sehr geehrte Frau Rechtanwältin Bader, ich bin in der 7.SSW und habe bislang jeden Monat ca.205-210 Std.gearbeitet (ca.10-12Std. pro Arbeitstag im Sicherheitsdienst) Da man in der Schwangerschaft aber nicht mehr als 8Std.?! pro Tag arbeiten darf,die Bereitschaftsdienste und das Arbeiten an Sonn-und Feiertagen ebenso wegfallen, werde ich nun sehr viel Geld einbüßen müssen ( ich werde pro Stunde bezahlt). Darf das überhaupt so sein? Denn ich weiß nicht inwiefern ich dann noch alles bezahlen kann bzw.ein Kinderzimmer einrichten soll. Am besten wäre da meines erachtens ein Beschäftigungsverbot, weil ich dann meinen Lohn weiter bekomme und weil ich dann nicht mehr mit Dieben und pöbelnden Kunden zu tun hätte. Genauso stehe ich,wenn es wieder kälter wird, am Eingang in der Kälte(für wenigstens 1 Stunde) Mein AG wird mir keinen Büroplatz geben können,weil mir keinen in unserem Einkaufsmarkt haben. Können sie mir dazu vielleicht mehr sagen? Darf ich mit den Stunden soweit runter "fallen" das ich so wenig Geld verdiene? Und ab wann tritt ein individuelles Beschäftigungsverbot in Kraft. MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie dürfen 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche arbeiten. Durch die Arbeitsverweigerung darf jedoch keine Lohneinbuße entstehen. Vielmehr arbeiten Sie das durchschnittliche Gehalt der letzten 13 Wochen weiter. Liebe Grüße, NB


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