Meyla
Hallo Frau Bader! Ich würde aufgrund eines fehlenden Antikörpers ins BV geschickt. Bin als Krankenschwester eingestellt. Die Einschätzung erfolgte durch die Betriebsärztin und besagt klar das ich keinen patientenkontakt haben darf, kein Kontakt zu desinfektionsmittel, zytostatike, kein dauerndes heben, bücken, stehen, keine ausscheidungen, kein Kontakt zu infektiösen Material. Daraufhin erhielt ich ein schriftliches BV. Das ganze habe ich nun 4 Wochen mit gemacht und bin des rumsitzens wirklich überdrüssig. Nun habe ich gefragt ob es nicht doch möglich wäre die pflegerischen bürotätigkeiten zu übernehmen. Man würde das wohl zähneknirschend probieren zu ermöglichen, aber mit weniger Stunden und ohne Schichtzulage. Nun meine frage: Ist das erlaubt? Denn ohne die Schichtzulage und eventuell anderer Einstufung da ich ja keine pflegerischen Tätigkeiten mehr übernehme kann ich mir durch das pendeln den Beruf nicht leisten.... Ich möchte wirklich arbeiten aber wir reden hier von Verlusten um 400€... pro Monat. Das Elterngeld wäre dann natürlich auch sehr schlecht bestückt.... Unterschrieben habe ich nichts. Mein AG muss sich erst weiter informieren da ih die erste Pflegekraft bei uns bin die arbeiten will in der SS.... die anderen haben das BV mit kusshand angenommen.
Hallo, Nein, das nicht möglich, Sie müssen das bekommen, was Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Dein AG kann sich im MuSchG informieren, z.B. im Arbeitgeberleitfaden Mutterschutz des BMFSFJ oder bei der Aufsichtsbehörde. Du hast ein Recht auf Weiterbeschäftigung, das das Gesetz explizit als Intention des Mutterschutzes festgelegt hat. Du darfst nicht nur, du sollst/musst sogar die Umsetzung erhalten, und zwar zu den Konditionen wie bisher ohne jeden finanziellen Verlust.
Meyla
Das gilt auch für die Schicht Zulage? Denn die hat hier den Löwenanteil.... ohne die nützt mir das arbeiten wie gesagt nix =/
Mitglied inaktiv
Ja, natürlich gilt das auch für die Schichtzulage. Sie wird allerdings im Mutterschutzlohn dann versteuert ausgezahlt. Anders geht das nicht. Aber das ist ja im BV auch so.
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