monstermash312
Hallo Frau Bader, ich bin alleinerziehende Mutter einer 1jährigen und einer 7jährigen. Als Polizeibeamtin habe ich einen gesicherten Arbeitsplatz. Eigentlich war geplant, dass ich demnächst wieder anfange, zu arbeiten. Erstmal in Teilzeit. Leider kommen in mir langsam große Ängste hoch, nämlich, dass die Kleine in der Krippe noch nicht gut aufgehoben ist. Sie ist schon sehr jung und ich spiele tatsächlich mit dem Gedanken, sie doch zunächst noch in keine Fremdbetreuung zu geben. Mich interessiert, ob das überhaupt rechtens wäre und welche finanziellen Hilfe ich bekäme? Mir liegt nichts daran, zu nassauern, aber irgendwie steh ich nicht hinter der Entscheidung, so früh wieder arbeiten zu gehen, obwohl mir mein Beruf Spaß macht. Mein großes Kind "durfte" auch 3 Jahre zu Hause bleiben. Die Kinder haben unterschiedliche Väter und der Vater der Kleinen ist nicht leistungsfähig, mir die nächsten zwei Jahre Betreuungsunterhalt zu zahlen. Ich wäre also wirklich auf staatliche Unterstützung angewiesen. Ich weiß nicht, wonach ich im www suchen soll, um Antworten zu finden und wäre sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen können. Vielen Dank, Alex.
Hallo, allgemein ist es so, dass man als Mutter das Recht hat, drei Jahre zuhause zu bleiben. Da es aber einen Anspruch auf Betreuung ab einem JAhr gibt, kann es in einigen Bundesländern Problem geben, wenn man auf staatliche Hilfe angewiesen ist. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hier geht das nicht, es sei denn man finanziert das alleine. Das Kind hat ab einem Jahr einen Anspruch auf Betreuung und der Staat den Anspruch,dass man dann zumindest in Teilzeit seinen Lebensunterhalt selbst erarbeitet.
Mitglied inaktiv
Ist abhängig vom Sachbearbeiter. Einige stehen den Frauen genauso Elternzeit zu wie denen welche einen finanziellen entsprechenden Hintergrund haben und sagen, OK dann zahlen wir notfalls Hartz4 solange das Kind keine 3 Jahre ist. Andere sagen, warum soll die Allgemeinheit zahlen wenn doch da ein Job ist, soll die Frau mindestens Teilzeit innerhalb der EZ arbeiten. Und das Amt unterstützt notfalls wenn das nicht langt. Also beim Amt nachfragen, sich entsprechend dort "nackig" machen und schauen. Eine andere Option wäre die Frage, warum Krippe? Diese Betreuungsart ist evtl die ungeeignete, nicht die Frage der frühen Betreuung an sich. Evtl wäre eine Tagesmuitter - die ja nicht unbedingt teurere sein muss wie eine Krippe - die bessere Variante. das würde ich mit im Hinterkopf haben, gerade wenn das Kind eher "schüchtern" ist. Zumal dürfte die TaMu flexibler sein wegen Betreuungszeiten- gerade im Polizeidienst denke ich ein problem.
Mitglied inaktiv
Ich finde den Wunsch, dass du deine Kinder in der sensiblen Phase der ersten drei Jahre selber erziehen/betreuen möchtest, gut. Aber das bedeutet auch für seine Finanzen und sein Leben selber zu sorgen. Außer Kindergeld und Unterhalt vom Kindsvater gibt es nichts weiter vom Staat, nachdem auch das Elterngeld ausgelaufen ist. Wie wär's wenn die Großeltern helfen, z.B. mit der Betreuung oder einem Familienkredit? Was ist mit eigenen Ersparnissen? Wie wär's wenn du dich mit einer anderen Mutter in ähnlicher Lage zusammentust, und ihr euch die Betreuung teilt, und jede Teilzeit arbeiten geht?
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen. Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr. Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen. Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...
Guten Tag, meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz