Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Vollzeit berufstätig, möchte 3 Jahre Elternzeit nehmen. Welche finanzielle Unterstützung erhalte ich nach 1 Jahr Elterngeld und 1/2 Jahr Landeserziehungsgeld oder bekomme ich die restlichen 1 1/2 Jahre nichts mehr? Danke
Hallo, Kindergeld, Unterhalt und im Notfall H IV Liebe Grüsse NB
Hallo Kondergeld ? Für den Rest ist der Vater des Kindes zuständig. Landeserziehungsgeld gibt es hier gar nicht.
Mitglied inaktiv
nach dem Elterngeld nur noch Kindergeld, ansonsten ist der Kindsvater für das Einkommen/Untreghalt zuständig. betreut mand as Kidn selbst, gibt es für Kinder welche nach dem 01.08.12 geboren wurden/werden noch das betreuungsgeld. In 3 Bundesländern oder so gibt es auch noch Landeserziehungsgeld, das war es aber. Langt das nicht wirst du genau das machen müssen wie alle anderen Mütter auch, nach einem jahr wieder arbeiten gehen. Glaub mir, ich tippe mal drauf die Mehrzahl aller Mütter würden gerne die 3 jahre daheim bleiben, aber bei den wenigsten haut das auch finanziell hin. Ach ja, 3 jahre Elternzeit kann man trotzdem nehmen. Elternzeit bedeutet nicht, das man gar nicht arbeiten darf, sondern man darf bis zu 30 Std die Woche. nach dem Elterngeldbezug auch ohne Einkommensbeschränkung.
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