Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ferien

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ferien

diedesi

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Hallo Frau Bader! Dankeschön für die Antwort auf meine Ferien-Frage vom 06.06. Nun hat der Papa (kein Sorgerecht) gestern entschieden (4 Tage vor Ferienbeginn) unseren Sohn (8) gar nicht in den Sommerferien zu nehmen, da er es angeblich aus beruflichen Gründen nicht schafft. Ich weiß aber, dass er bereits seinen Urlaub genommen hätte und mit seiner Familie verreist ist. Er möchte nun unseren Sohn innerhalb "seiner" drei Wochen an jedem Wochenende haben! Er weiss, das wir zur Oma nach Rosenheim in diesen drei Wochen gefahren wären (Die ersten zwei Wochen fahren wir an die Nordsee, und wir hätten einfach noch gern ein paar Tage in den restlichen drei Wochen genutzt, wenn sie sowieso frei wären), wenn er ganz auf die Ferien verzichtet hätte und möchte da nun einen Strich durchmachen. Er ist noch immer erbost darüber, dass ich ihn vor 3 Jahren verliess und es ist leider generell sehr schwierig mit ihm einig zu werden. Wie sieht es nun rechtlich aus? Darf er sich alle drei Wochenenden zueigen machen? Dankeschön nochmals und beste Grüsse aus Berlin! Désirée


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hopp odte Topp. Wenn er das Kind nicht nehmen will, würde ich einfach mal zur Oma fahren. Soll er das doch gerichtlich klären lassen. Er hätte das Kind ja auch mit in den Urlaub nehmen können Liebe Grüsse, NB


Pamo

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Vorausgesetzt, ihr könnt euch nicht einigen: Ich würde sagen, dass er auf die 3 Wochen verzichtet, wenn er sie nicht nimmt. Wenn du erstzweise mit dem Kind wegfährst, dann hat er eben Pech. Einen Strich durch machen kann er überhaupt nicht, da er Sorgerecht hat, hat er auch nicht das geringste Aufenthaltsbestimmungsrecht. Du darfst die Ohren vor seinem Gemecker verschließen. Er kommt seiner Umgangsverpflichtung nicht nach und muss nun kleine Brötchen backen. Ich würde nicht mit ihm argumentieren, sondern lediglich mitteilen wann das Kind aus dem Urlaub zurück ist und wieder für den regulären Wochenendumgang zur Verfügung steht.


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