Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Familienzusammenführung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Familienzusammenführung

Lina2525

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Sehr geehrte Damen und Herren,  mein Verlobter lebt in Frankreich Asyl und kann somit nicht nach Deutschland einreisen wie können wir trotzdessen die vaterschaftsanerkennung machen (vorab ich bin deutsche und lebe in Deutschland und werde das Kind auch hier zur Welt bringen )  ich brauch die vaterschaftsanerkunng für eine familienzusammenführung oder was hab ich sonst für alternativen.  Über eine antworte wäre ich sehr dankbar  Mit freundlichen Grüßen   


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wichtig ist erst einmal, dass er selber eine Geburtsurkunde hat. Die bekommt er in seiner Botschaft. Damit können Sie beim Standesamt versuchen, ihn eintragen zu lassen. Die kennen sich auch mit den jeweiligen Herkunftsländern aus. Wegen der Anerkennung berät Sie das Jugendamt. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Ihr könnt die Vaterschaftsanerkennung auch in der deutschen Botschaft machen. Entweder ihr macht das gemeinsam, während du in Frankreich bist, oder er gibt dort eine Erklärung ab, dass er der Vater ist, und du stimmt dieser Vaterschaftsanerkennung in Deutschland beim Jugendamt zu. LG luvi 


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