Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Familiennamen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Familiennamen

SaT

Beitrag melden

Guten Tag Mein Partnern und ich sind nicht verheiratet haben einen sohn der meinen Familiennamen trägt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Wenn wir jetzt heiraten würden und jeder seinen Familiennamen behalten würde (er hat tamilischen nachnamen) könnte dann unser Sohn und auch ein eventuell danach geborenes zweites Kind meinen Namen behalten/bekommen? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, auch wenn jeder seinen Namen behält, muss man einen Familiennamen bestimmen - und den bekommen alle Kinder. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Klar, muss auch. Alle Kinder gleicher Eltern tragen den selben Familennamen. Heiratet ihr, so müsst ihr einen Familiennamen wählen, dann eben Deinen. Der Mann kann seinen Namen dennoch behalten, alle Kinder aus dießer Verbindung bekommen aber automatisch den Familiennamen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.