Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, darf man mit Baby im Babyrucksack (z.B. Manduca) oder alternativ im Tragetuch Fahrrad fahren oder gibt es dazu ein rechtliches Verbot? (dabei sei angemerkt, dass man das Kind auf dem Rücken transportiert) Vielen Dank für Ihre Mühen, Fliederanja
Hallo, kann ich nicht sagen. Bitte bei der Polizei anfragen. Wenn diese die Zulässigkeit bejaht, würde ich mir den Namen des Sachbearbeiters schriftlich geben lassen. Als Beweis, wenn was passiert und man Sie belangt. Trotzdem können Sie von der Staatsanwaltschaft, wenn dem Kind etwas passiert, belangt werden. Liebe Grüsse, NB
Lina_100
Hallo, ich würde mich weniger um ein förmliches Verbot sorgen als um die Sicherheit meines Kindes. Wenn du fällst ist das Risiko groß, dass das Kind unter dir landet. Liebe Grüße
Mitglied inaktiv
Hallo Mir personlich waere es auch zu gefaehrlich,ich hab sas auch schon oft gesehen,ohne helm usw. Dann wuerde ich doch eher einen anhaenger fuer babys holen,die finde ich zwar auch nicht so sicher aber besser als auf em ruecken!
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit