Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, darf man mit Baby im Babyrucksack (z.B. Manduca) oder alternativ im Tragetuch Fahrrad fahren oder gibt es dazu ein rechtliches Verbot? (dabei sei angemerkt, dass man das Kind auf dem Rücken transportiert) Vielen Dank für Ihre Mühen, Fliederanja
Hallo, kann ich nicht sagen. Bitte bei der Polizei anfragen. Wenn diese die Zulässigkeit bejaht, würde ich mir den Namen des Sachbearbeiters schriftlich geben lassen. Als Beweis, wenn was passiert und man Sie belangt. Trotzdem können Sie von der Staatsanwaltschaft, wenn dem Kind etwas passiert, belangt werden. Liebe Grüsse, NB
Lina_100
Hallo, ich würde mich weniger um ein förmliches Verbot sorgen als um die Sicherheit meines Kindes. Wenn du fällst ist das Risiko groß, dass das Kind unter dir landet. Liebe Grüße
Mitglied inaktiv
Hallo Mir personlich waere es auch zu gefaehrlich,ich hab sas auch schon oft gesehen,ohne helm usw. Dann wuerde ich doch eher einen anhaenger fuer babys holen,die finde ich zwar auch nicht so sicher aber besser als auf em ruecken!
Die letzten 10 Beiträge
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation