Mitglied inaktiv
Hallöchen, neulich war ein Fernsehbericht zum Thema Schulzeit und Rentenanspruch. Ich habe dann meinen damaligen Bescheid rausgesucht wobei nicht meine 2 Fachschuljahre aufgeführt worden sind. Vorpraktikum als Erz. ist drin und Anerkennungsjahr auch, aber dazwichen nichts! Muß ich mit der Fachschule Kontakt aufnehmen? Oder gibt es da keine Rentenansprüche für die Ausbildungszeit? Lg Lucalino
Hallo, keine Ahnung. Schauen Sie mal bei www.bfa.de Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Geht es um Schulzeiten AB dem 16. Lebensjahr? Falls ja, suche Nachweise über den Schulbesuch raus (Zeugnisse usw.) und geh zur Stadtverwaltung, zum Versicherungsamt. Beantrage dort eine sogenannte Kontenklärung, dann werden diese Zeiten (und was sonst noch eventuell fehlen sollte) nachgetragen. Personalausweis nicht vergessen! LG Murmeline
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