Mitglied inaktiv
Guten Abend, kann der von mir getrennt lebende Vater meines noch ungeborenen Kindes Erziehungsgeld beziehen,obwohl es bei mir wohnt,er es aber betreut,während ich wieder gezwungen bin arbeiten zu gehen?Und/Oder steht ihm in diesem Fall Erziehungsurlaub zu? Er arbeitet im Betreuungsbereich und würde seine Stundenzahl gern auf ein Minimum reduzieren.Wir sind nicht verheiratet. Lieber Gruss und vielen Dank im Voraus
Liebe Sonja, 1.Als Mutter oder Vater können Sie Erziehungsgeld erhalten, wenn Sie · einen Wohnsitz im Geltungsbereich des Bundeserziehungsgeldgesetzes haben oder sich normalerweise hier aufhalten, · das Personensorgerecht für das Kind haben, · das Kind in einem gemeinsamen Haushalt selbst erziehen und betreuen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, wobei Sie bis zu 19 Stunden in der Woche (Geburt vor 01.01.01) bzw. 30 Std. (ab 01.01.01 und außer bei der Ausbildung) arbeiten dürfen, ohne den Anspruch auf Erziehungsgeld zu verlieren. Väter von nichtehelichen Kindern haben ebenfalls Anspruch auf Erziehungsgeld, wenn die Kinder nach dem 1. Januar 1992 geboren wurden und die Mutter dem Antrag zustimmt. 2. Anspruch auf Kindergeld hat, wer: -in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat -im Ausland wohnt aber in D arbeitet oder in die BfA zahlt, oder Missionar ist oder Rente nach dt. Recht bezieht und in der EU wohnt 3. Elternzeit kann nur der nehmen, der in einem Arbeitsverhältnis steht, egal, ob der Vertrag befristet ist oder nur TZ gearbeitet wird. Gruß, NB