Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

EZ zwischen 3. Und 8. Lebensjahr zustimmungspflichtig?

Frage: EZ zwischen 3. Und 8. Lebensjahr zustimmungspflichtig?

Mimi_02

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Hall Frau Bader Oder wer sonst die Antwort weiss... Kind 1 ist 2013 geboren. Kind 2 in 2015 (vor dem 1.7.) Für Kind 1 wurden insgesamt 6 monate Elternzeit genommen (LM 1 und 2 sowie LM 10-13). Von der verbliebenen Zeit wurden 12 Monate auf einen Zeitraum zwischen dem 3. Und 8. Lebensjahr verschoben und dies auch schriftlich vom AG genehmigt. Für Kind 2 wird seit Ende 2015 EZ genommen, diese läuft Ende April am 3. Geburtstag aus. Im Anschluss sollen die aufgesparten 12 Monate von Kind 1 genommen werden. Meldung/Antrag wurde mehr als fristgerecht eingereicht (15 anstelle 13 Wochen). Fragen hierzu. 1. Muss der Arbeitgeber die EZ genehmigen bzw. Kann er ablehnen? Oder hat er wie bei Meldung im regulären Zeitraum auch, kein Migspracherecht? 3. Falles er widersprechen Kann, bis wann muss der AG dies tun? 4. Aus welchen Gründen kann er widersprechen? 5. Was fällt unter die berühmten "dringende betriebliche Gründe"? Problem ist der AG meldet sich nicht trotz bitte um Antwort und ist telefonisch seit 4 Tagen nicht erreichbar (angeblich in Besprechung oder nicht am Platz). Mal eben vorbei fahren ist nicht, da wir inzwischen 300km Weg wohnen. Wird die EZ nicht gewährt müsste man kündigen, die 3 Monate zum Ende EZ stehen aber audu jetzt an... Vielen Dank und viele Grüsse Mimi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Ag muss das genehmigen - aber das hat er doch bereits getan. Ärgerlich, wenn er sich jetzt "totstellt". Einfach von der EZ ausgehen würde ich aber nicht - besser weiter versuchen, ihn zu erreichen. Liebe Grüße NB


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