Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

EZ zu Ende, nun ALG? Bitte an Alle!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: EZ zu Ende, nun ALG? Bitte an Alle!

Mitglied inaktiv

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Hallo! Diese Frage wurde bestimmt schon 1000x gestellt, aber ich kann sie über die Suchfunktion leider nicht genau finden. Deshalb also nochmal eine Frage diesbezüglich: Ich habe bis 2002 zur Geburt meines 1. Sohnes in der Firma meines Mannes Vollzeit gearbeitet. Dann meine EZ genommen, wurde in dieser 2005 mit meinen Zwillies schwanger und habe daher EZ bis 17.06.2010 bekommen. Wollte nun gerne auf 410 Euro wieder bei meinem Mann wegen KV usw. arbeiten, aber leider gibt es die Firma momentan nicht her :-( Es ginge erst wieder so in einem 1/2 Jahr bis Jahr. Er ist privat krankenversichert. Wie kann ich es lösen, daß ich meine Kinder weiter bei mir krankenversichern kann? Kann ich mich für diese Zeit arbeitslos melden? Ich stehe dem Arbeismarkt aufgrund meiner 3 Kids eigentlich nur von 8.30 bis 12.00 Uhr zur Verfügung, in den anderen Zeiten habe ich keine Kinderbetreuung. Macht die Arge das mit? Wie hoch ist eigentlich das Alg zur Zeit? Vielen Dank für Eure Antworten im Vorraus und einen schönen Sonntag noch! Carolchen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie können sich teilzeitarbeitslos melden 2. Ist nur ein Elternteil privat versichert, der andere jedoch gesetzlich, so ist entscheidend, ob das Einkommen des privat versicherte Elternteils über der Beitragsbemessungsgrenze (Stand 2008 knapp 4000 Euro brutto pro Monat) liegt. Ist dies der Fall, so muss das Kind privat versichert werden. Liegt das Einkommen unter dieser Grenze, so kann das Kind beim anderen Elternteil mitversichert sein. Wenn der privat versicherte Elternteil in einem Beschäftigungsverhältnis steht, das heißt nicht selbstständig ist, dann zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten der privaten Krankenversicherung des Kindes. Auch wenn der gesetzlich versicherte Elternteil mehr als der private versicherte Elternteil verdient, so kann das Kind gesetzlich versichert werden - unabhängig davon, ob die jeweiligen Einkommen über oder unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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du kannst dich bestimmt arbeitslos melden und wenn du nur diese bestimmte zeit zur verfügung stehst, bekommst angeglichen alg1, da heißt statt 40h=vz=fiktiv 1000€, sind es halt nur 15h oder 18h und dann entsprechend weniger. die 100% errechnen sich aus deinem netto das letzte jahr deiner erwerbstätigkeit und deiner jetzigen steuerklasse. gibt im netz einen alg1-rechner. dann bist du auch krankenversichert. bei den kindern weiß ich es nicht.....


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