Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Etwas OT: Unangeforderte Lieferung von Prospekten...

Frage: Etwas OT: Unangeforderte Lieferung von Prospekten...

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, die Frauen im RuB-Forum haben mir empfohlen, mich mit meinem Problem an Sie zu wenden. Hoffentlich können Sie mir weiterhelfen, obwohl es nicht direkt etwas mit Familienrecht zu tun hat. Ich weiß nämlich absolut nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Meine Tochter Maja (7 Monate alt) bekam immer wieder unaufgefordert Briefe mit Sammelkarten zugeschickt "Der neue Gartenratgeber". Ich habe diese Dinger immer sofort ungeöffnet ins Altpapier geworfen, weil wir weder einen Garten haben, noch diese Karten jemals angefordert haben. Auf einmal schneite uns eine Mahnung über 29,60 Euro ins Haus! Ich hab bei dem Verlag angerufen und denen erklärt, daß ich diese Sachen nie angefordert hätte und sie sagten mir, ihnen läge eine Anforderungskarte von Maja vor. Wie witzig! Da ich mir dachte, daß das überhaupt nicht sein kann, bat ich die nette Dame, mir diese Karte einmal zuzuschicken. Heute kam nun ein freundlicher Brief mit der Kopie einer Anforderungskarte mit Namen und Adresse meiner Tochter. Ich weiß nicht, wer diese Karte ausgefüllt hat, ich oder mein Freund waren es nicht! Es war auch nur der Name und die Adresse meiner Tochter darauf angegeben, keine Unterschrift. Diese Karte kann also jeder ausgefüllt haben. Sie bitten mich nun nochmals, die 29,60 Euro zu überweisen! Ich sehe das aber nicht ein! Eine andere Möglichkeit wäre, die Gartenratgeber-Karten zurückzuschicken, aber die hab ich ja weggeworfen. Was soll ich denn nun machen? Hiiilfeee! Eine etwas ratlose Smara


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Smaragada, das Kind ist geschäftsunfähig und kann keine Verträge schließen. Außerdem wage ich zu bezweifeln, dass ein Vertrag geschlossen wurde. Tun Sie einfach nichts. Sie haben ja die Sachlage geschildert. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Smaragda, auf keinen Fall bezahlen ! 1.) Dein Kind ist garantiert nicht - ich sag mal rechtsfähig -, d.h. es kann und darf aufgrund seines Alters ganz offensichtlich gar nichts bestellen. 2.) Laß Dich nicht einschüchtern ! Wenn du Rechtsschutz hast, lass Deinen Anwalt einen Brief schreiben, dann ist Ruhe. MfG Ann


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.