Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, ich habe eine Freudin. Sie hat ein Kind (8Monate) nur leider mußte sie nach den 8 Wochen wieder arbeiten gehen obwohl lieber den ERziehungsurlaub gehen wollte. Nur leider ging es aus finanziellen Gründen nicht. Ab den 14.1.04 ist die finanzielle Lage ganz anders bei ihr. Da es zwischen ihr und ihrer Mutter starke unterschiedliche Meinungen gibt zwecks Kindeserziehung. Was sie bis jetzt kaum gemacht sondern ihre Mutter. Sie sagt selber das sie diese Mutter-Kind nicht hat. Was total normal ist, weil sie den kleinen fast gar nicht sieht. Jetzt kommt es zur meiner Frage sie möchte lieber eine eigene Wohnung nehmen abe auch 24 Std für den kleinen da sein. Aber sie meint das es wohl nicht funktioniert jetzt erst in den Erziehungsurlaub zu gehen. Soweit ich weiß kriegt ihre Mutter das Erziehungsgeld, kann sie noch in den ERziehungsurlaub gehen obwohl sie sofort wieder arbeiten ging? Weil sie meinte sonst müßte sie den Job schmeißen um 24 Std da zu sein. Ich danke jetzt schon für ihre Hilfe Gruß Melanie
Hallo, man kann EU mit FRist von 8 Wochen auch später, also auch weit nach der Geburt, beantragen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich bin es nochmal was ist wenn der Arbeitsgeber den ANtrag nicht zu stimmt? Hat Sie noch das Recht auf Erziehungsurlaub? Danke für die Antwort
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