Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsurlaub verweigert!!!

Frage: Erziehungsurlaub verweigert!!!

Mitglied inaktiv

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Guten Tag, ich erbitte Ihren Rat zu folgendem Sachverhalt: Am 21. Januar habe ich, noch während des Erziehungsurlaubes für unser erstes Kind, einen Sohn entbunden. Meinen Arbeitgeber habe ich über die Schwangerschaft und meinen Wunsch anschließend für weitere drei Jahre Erziehungsurlaub zu nehmen im August und Oktober 2002 informiert. Am 04.03.2003 habe ich ihm mitgeteilt, daß ich das Kind am 21.01.2003 entbunden habe, ihm den Beleg über das von der Krankenkasse erhaltene Mutterschaftsgeld mitgeschickt und ihm mitgeteilt, daß ich am 22.01.2006 wieder arbeiten kommen werde. Am Freitag erhielt ich in den Abendstunden einen Brief (ohne sichtbaren Absender, ohne Briefmarke, im neutralen Umschlag) von meinem Arbeitgeber, datiert mit 14.03.2003, in dem er mir mitteilt, ich hätte ihm das Ansinnen bezüglich des Erziehungsurlaubes nicht termingerecht mitgeteilt und er würde mir diesen aus dem Grunde auch nicht gewähren können. Ich müßte aus diesem Grunde nach Ablauf der Mutterschutzfrist (18.03.2003 - MITTWOCH!!!!!!!) wieder arbeiten kommen. Stimmt das? Was soll ich tun?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der 1. EU zu Ende genommen wird, beträgt die Frist 8 Wo., wenn er direkt an den Mutterschutz des 2. Kindes genommen wird 6 Wo. Klären Sie den Einzelfall mit dem Gewerbeaufsichtsamt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ich denke es hängt davon ab ob Du noch im Erziehungsurlaub für das erste Kind bist! Wenn ja kannst Du ihn soweit ich weiß bis zum 3. Geburtstag Deines ersten Kindes nehmen und dann anschließend EU bis zum 3. Geburtstag Deines 2. Kindes! Den EU für das 2.Kind mußt Du dann 8 Wochen bevor Du ihn nehmen willst schriftlich beim Arbeitgeber anmelden


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank, bringt mich aber aus folgndem Grunde nicht weiter: Der EU für das erste Kind endete am 06.03.03. Habe ich nun mit meinen Schreiben an den AG im August und Oktober fristgerecht meinen neuen EU beantragt oder mußte ich ihn NACH der Entbindung des zweiten Kindes, vier Wochen vor Antritt NOCHMALS fristgerecht anzeigen?


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