Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

erziehungsurlaub und erziehungsgeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: erziehungsurlaub und erziehungsgeld

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Guten Tag, mein Freund macht derzeit eine Umschulung, und wird diese Im Februar nächsten Jahres beenden. Danach ist er wieder arbeitslos. Unser erstes Kind wird in ein paar Wochen geboren. Kann er den Erziehungsurlaub und das Erziehungsgeld in Anspruch nehmen, sobald die Umschulung vorbei ist? Oder ist es generell nicht möglich dies als Arbeitsloser zu tun? Ich bin übrigens selbständig mit einer Ich-AG, und arbeite von zu Hause aus. Wenn mein Freund das Erziehungsgeld nicht in Anspruch nehmen darf,kann ich Erziehungsgeld erhalten, obwohl ich einen Exsistenzgründungszuschuss ( wegen der ICH AG) vom Arbeitsamt erhalte? Danke für die Beantwortung


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Arbeitslose können keinen EU nehmen, Sie als Selbstständige auch nicht. Er kann EG beantragen, Sie nur, wenn Sie nicht mehr als 30 Std arbeiten. Gruß, NB


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