Ich befinde mich derzeit noch im Erziehungsurlaub und arbeite ab 19.02 wieder als Lehrerin mit 12 Wochenstunden (halbes Stundenmaß). Mein Erziehungsurlaub läuft daher am 18.02. aus. Der Antrag auf Erziehungsgeld für die 7 1/2 Wochen Erziehungsurlaub ist gestellt, jetzt muss ich aber etliche Unterlagen ans das AVF nachreichen. Bekomme ich wohl während der Teilzeitarbeit - obwohl ich nicht mehr im EUrlaub bin - auch noch Geld? Das konnte mir bisher leider niemand beantworten..... Oder wollen die vom Amt nur alle Unterlagen, obwohl sie sie dann nicht brauchen - eigentlich Quatsch, oder??? Und außerdem konnte mir bisher niemand sagen, ob die Einkommensgrenzen brutto oder zu versteuerndes Einkommen oder ganz eine andere Berechnung sind (Hab den Gesetzestext zwar gelesen, aber danach war ich auch nicht schlauer). Danke schon im voraus für die Antwort!!! PS: Im nächsten Leben studiere ich auch Jura!!!!